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022/2005
Datum: 24.01.2005
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heute im Bundestag - 24.01.2005

Länder wollen unnötige Vorschriften für viele Lebensbereiche abschaffen

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau (15/4646) will der Bundesrat in einer Vielzahl von Lebensbereichen unnötige Vorschriften abschaffen und gesetzliche Anforderungen lockern. Die Länderkammer hat dazu 25 Artikel vorgelegt, wonach vorgesehene Änderungen in Gesetzen und Verordnungen von Adoptionsvermittlung und Asylgesetzgebung über Jugendarbeitsschutz und Sozialgesetzgebung bis zu Tierschutz, Umweltverträglichkeit, Wasserhaushalt oder Weinüberwachung reichen. Unnötige Schritte sollen durch Wegfall (bei Transportgenehmigung und Abfallbilanzen), durch Vereinfachung des Verfahrens oder durch Verlagerung der Zuständigkeit auf Länder- oder Kommunalebene erreicht werden. Der Bundesrat erklärt, die empfohlene Umsetzung bedeute einen erheblichen Abbau der Bürokratie und eine Stärkung der Eigenverantwortung von Wirtschaft und Bürgern. Besonders erwähnenswert sei dies im Hinblick auf Überwachungen und Kontrollen, "die erkennbar zur Überforderung des Wirtschaftsstandortes Deutschland geführt hätten". Die Bundesregierung empfiehlt dagegen dem Deutschen Bundestag in ihrer Stellungnahme, den Gesetzentwurf des Bundesrates abzulehnen. Danach könne den meisten Vorschlägen aus unterschiedlichen Gründen nicht zugestimmt werden. So werde ein Teil der vorgesehenen Rechtsänderungen den EG-rechtlichen Anforderungen nicht gerecht. Andere Vorschläge könnten von der Regierung nicht mitgetragen werden, weil sie nicht im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes stünden, zu Widersprüchen innerhalb der Rechtsordnung führten, fachlichen Erfordernissen nicht gerecht würden oder erhöhten Verwaltungsaufwand bewirkten. Insgesamt sei damit das Ziel eines sinnvollen Bürokratieabbaus nicht erreicht. Weiter heißt es in der Stellungnahme, soweit der Gesetzentwurf Vorschläge enthalte, die die Bundesregierung positiv bewerte, rechtfertige dies nicht den legislativen Aufwand des eigenen Artikelgesetzes. Vielmehr sollten diese Vorschläge in einschlägige Rechtssetzungsvorhaben einbezogen werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_022/04
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