hib-Meldung
022/2005
Datum: 24.01.2005
heute im Bundestag - 24.01.2005
Länder wollen unnötige Vorschriften für viele Lebensbereiche abschaffen
15/4646) will der Bundesrat in einer Vielzahl
von Lebensbereichen unnötige Vorschriften abschaffen und
gesetzliche Anforderungen lockern. Die Länderkammer hat dazu
25 Artikel vorgelegt, wonach vorgesehene Änderungen in
Gesetzen und Verordnungen von Adoptionsvermittlung und
Asylgesetzgebung über Jugendarbeitsschutz und
Sozialgesetzgebung bis zu Tierschutz, Umweltverträglichkeit,
Wasserhaushalt oder Weinüberwachung reichen. Unnötige
Schritte sollen durch Wegfall (bei Transportgenehmigung und
Abfallbilanzen), durch Vereinfachung des Verfahrens oder durch
Verlagerung der Zuständigkeit auf Länder- oder
Kommunalebene erreicht werden. Der Bundesrat erklärt, die
empfohlene Umsetzung bedeute einen erheblichen Abbau der
Bürokratie und eine Stärkung der Eigenverantwortung von
Wirtschaft und Bürgern. Besonders erwähnenswert sei dies
im Hinblick auf Überwachungen und Kontrollen, "die erkennbar
zur Überforderung des Wirtschaftsstandortes Deutschland
geführt hätten". Die Bundesregierung empfiehlt dagegen
dem Deutschen Bundestag in ihrer Stellungnahme, den Gesetzentwurf
des Bundesrates abzulehnen. Danach könne den meisten
Vorschlägen aus unterschiedlichen Gründen nicht
zugestimmt werden. So werde ein Teil der vorgesehenen
Rechtsänderungen den EG-rechtlichen Anforderungen nicht
gerecht. Andere Vorschläge könnten von der Regierung
nicht mitgetragen werden, weil sie nicht im Einklang mit den
Vorgaben des Grundgesetzes stünden, zu Widersprüchen
innerhalb der Rechtsordnung führten, fachlichen Erfordernissen
nicht gerecht würden oder erhöhten Verwaltungsaufwand
bewirkten. Insgesamt sei damit das Ziel eines sinnvollen
Bürokratieabbaus nicht erreicht. Weiter heißt es in der
Stellungnahme, soweit der Gesetzentwurf Vorschläge enthalte,
die die Bundesregierung positiv bewerte, rechtfertige dies nicht
den legislativen Aufwand des eigenen Artikelgesetzes. Vielmehr
sollten diese Vorschläge in einschlägige
Rechtssetzungsvorhaben einbezogen werden.
Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau
(Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_022/04