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076/2005
Datum: 14.03.2005
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heute im Bundestag - 14.03.2005

FDP will Übungen auf Schießplätzen der Bundeswehr reduzieren

Verteidigung/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 15/5047) auf, die "Nutzungsintensität" der Luft-Boden-Schießplätze für die Bundeswehrstandorte Nordhorn (Niedersachsen) und Siegenburg (Bayern) unverzüglich zu reduzieren. Für Nordhorn fordern die Liberalen statt der bisher erlaubten 3.000 Einsätze 1000; für Siegenburg 500; bisher sind dort 2.000 Einsätze erlaubt. Nach der Inbetriebnahme des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock (Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern) seien diese Obergrenzen erneut zu senken. Die Fraktion schlägt für Nordhorn 700 und für Siegenburg: 300 Einsätze vor.

Es sei unbestritten, dass die Streitkräfte Übungsplätze benötigten. Soldatinnen und Soldaten in Einsätze zu schicken, ohne ihnen vorher ausreichend Möglichkeiten zur Ausbildung und zur Übung gegeben zu haben, wäre "moralisch wie politisch unverantwortlich". Die Übungstätigkeiten von Streitkräften riefen nach Ansicht der Liberalen immer einen Zielkonflikt mit dem berechtigten Anspruch der betroffenen Bevölkerung auf Lärm- und Gesundheitsschutz sowie mit Belangen des Umweltschutzes und der Regionalentwicklung hervor. Die Belastung für Bevölkerung und Umwelt müssten so gering wie möglich gehalten werden.

Die Fraktion schlägt deshalb vor, den Flug- und Übungsbetrieb der Kampfflugzeugbesatzungen in den für Nordhorn und Siegenburg geltenden Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien sowie an gesetzlichen Feiertagen zu untersagen. In den Wochen, in denen der Flug- und Übungsbetrieb erlaubt ist, diesen auf die Zeit von Montag bis Donnerstag, jeweils von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr zu begrenzen. Nachtflüge seien ausschließlich auf die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Mai zu genehmigen. Es müsse zudem untersagt werden, dass auf dem Luft-Boden-Schießplätzen Nordhorn und Siegenburg scharfe Bomben abgeworfen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_076/04
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