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083/2005
Datum: 17.03.2005
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heute im Bundestag - 17.03.2005

Rolle des Sports in der gesetzlichen Gesundheitsprävention stärken

Sportausschuss

Berlin: (hib/WOL) Die Mitglieder des Sportausschusses haben sich in einer öffentlichen Sitzung am Mittwochnachmittag als mitberatender Ausschuss in einer Anberatung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Stärkung der gesundheitlichen Prävention ( 15/4833) befasst. Die Gesetzesinitiative unter Federführung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung wurde gemeinsam mit den dazu vorgelegten Anträgen der CDU/CSU ( 15/4830) und der FDP ( 15/4671) diskutiert. Laut Regierung kommt dem Sport bei der gesundheitlichen Prävention eine bedeutende Rolle zu, die sich auch im Gesetzentwurf finden müsse. Es sei vorgesehen, die Prävention und Gesundheitsförderung neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege als vierte Säule im Gesundheitswesen auszubauen und gesetzlich zu verankern. Angesichts veränderter Rahmenbedingungen in den sozialen Sicherungssystemen gewinne die Notwendigkeit zur Vermeidung von Krankheits- und Krankheitsfolgekosten an Bedeutung, heißt es zur Begründung. Um die sozialen Sicherungssysteme langfristig zu stabilisieren, sei die Vorbeugung von Krankheiten, die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.

In der Diskussion betonten SPD und Bündnisgrüne, auf den Sport könne im Rahmen der gesundheitlichen Prävention nicht verzichtet werden. Insbesondere der Breitensport müsse eine bedeutende Rolle spielen. Mit dem vorliegenden Gesetz solle die Theorie des Präventionsgedankens nun auch endlich praktisch umgesetzt werden. Die Vertreter der Koalitionsfraktion unterstrichen, die zur Verfügung stehenden Mittel sollten effektiv und zielgerecht verteilt werden. Von der CDU/CSU wurde der Gesetzentwurf aus sportpolitischer Sicht begrüßt. Die Union forderte im Weiteren, der Sport müsse im geplanten Gesetz explizit verankert werden. Sie verwies dazu auf ihren Antrag, wonach entsprechend dem Settingansatz der Weltgesundheitsbehörde WHO die Prävention und Gesundheitsförderung auch in den Lebenswelten von Schulen, Kindergärten, Senioreneinrichtungen und Sportvereinen zu verankern seien. Gleichzeitig müsse aber gewährleistet sein, dass bereits bestehende gute Programme zwischen Krankenkassen und dem Sport dadurch nicht gefährdet werden dürften. Skeptisch wurde der Gesetzentwurf von der FDP beurteilt. Die Liberalen kritisierten vor allem den geplanten Stiftungsrat, die daraus entstehende Bürokratie und die damit verbundenen Kosten. Man könne die Prävention durchaus intensivieren, benötige dazu aber kein neues Gesetz, sagte die FDP.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_083/03
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