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134/2005
Datum: 12.05.2005
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heute im Bundestag - 12.05.2005

Parlamentarier erwarten überwältigende Zustimmung zur EU-Verfassung

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Berlin: (hib/WOL) Mit zwei Gegenstimmen haben die Mitglieder des Europaausschusses am Mittwochnachmittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vertrag über eine Verfassung für Europa ( 15/4900) zugestimmt. Der begleitende Gesetzentwurf von SPD und Bündnisgrünen über die "Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union" ( 15/4925), fand dagegen die Zustimmung aller Mitglieder des EU-Ausschusses. Grundlage dafür waren 18 Änderungsanträge der Koalition gewesen, die in Abstimmung mit CDU/CSU und FDP während der letzten Wochen erarbeitet wurden und in zwei Sondersitzungen am Montag und Dienstag dieser Woche einstimmig angenommen worden waren. Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Ausweitung der Mitwirkungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten der EU ( 15/4716) wurde von der Koalition und der FDP abgelehnt. Weitere Anträge der Koalition ( 15/4936) und der FDP mit ähnlicher Zielsetzung ( 15/4937) wurden für erledigt erklärt. Zur Kenntnis nahm der Ausschuss die Unterrichtung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf über die EU-Verfassung mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung ( 15/4939) sowie eine Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verfassung zu Europa.

Die SPD erklärte, die Zustimmung zum Gesetzespaket zur EU-Verfassung sei "ein guter Tag für Deutschland und die Demokratie" und eine Stärkung des Parlaments in seiner Rolle als Partner im Verhältnis zum Europäischen Rat. Insgesamt sei es gelungen, den Bundestag als gleichwertigen Partner von Bundesregierung und Bundesrat bei der Mitsprache und Mitgestaltung europäischer Angelegenheiten zu etablieren. Zu bedauern sei die mangelnde Berichterstattung der Medien, durch die es nicht gelungen sei die Bürgerinnen und Bürger stärker in eine öffentliche breite Debatte über Inhalte, Perspektiven und Notwendigkeiten des künftigen Europa zu beteiligen. Die CDU/CSU sah das Abstimmungsergebnis als historischen Punkt und Signal für die Bereitschaft des EU-Gründungsmitglieds Deutschland, seine Erfahrungen für die Zukunft in Europa einzuset- zen. Das Mitwirkungsrecht der nationalen Gesetzgeber sei eine Chance, die optimal genutzt werden müsse. Den Dank für die guten Gespräche mit den Fraktionen verband die Union mit der Erwartung, die Vereinbarungen nun auch entsprechend umzusetzen.

Für die Bündnisgrünen ist die Entscheidung zur EU-Verfassung eine historische Stunde. Die Fraktion erklärte, "was wir jetzt erreicht haben, verpflichtet uns auch". Gleichzeitig warnten die Grünen davor, die Handlungsfähigkeit der EU "klein zu reden". Die populistische Schelte der "monströsen Brüsseler Bürokratie" gelte "einer der effizientsten Verwaltungen, die wir überhaupt haben". Sie sei daran zu messen, die Interessen von 25 Mitgliedsländern mit mehreren 100 Millionen Menschen zu berücksichtigen und im Rahmen der Gemeinschaft angemessen zu regeln. Auch die FDP zeigte sich "froh über die erreichten Ergebnisse" und betonte, man stehe fest zur Europäischen Verfassung. Im Vergleich zu den vorangegangenen Verträgen von Maastricht, Amsterdam und Nizza sei die EU-Verfassung "ein riesiger Sprung" und eine Regelung zu der es "keine Alternative gibt".

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_134/01
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