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236/2005
Datum: 30.11.2005
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heute im Bundestag - 30.11.2005

Koalition will steuerliche Freibeträge abschaffen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD wollen verschiedene steuerliche Freibeträge abschaffen und haben dazu einen Gesetzentwurf zum "Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" ( 16/105) vorgelegt. Das Gesetz soll bereits zum 1. Januar in Kraft treten, um so zur Stabilisierung der Staatsfinanzen beizutragen. Aufgehoben werden soll die Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses. Die Abfindungszahlungen sollen künftig in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Sie könnten jedoch wie bisher unter bestimmten Voraussetzungen als außerordentliche Einkünfte ermäßigt besteuert werden (so genannte Fünftelungsregelung). In diesem Zusammenhang wollen die Fraktionen auch die Steuerbefreiung für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen, etwa nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz, aufheben. Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Danach gilt die bisherige Steuerfreiheit weiter, wenn dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt. Geplant ist ferner, die auf jeweils 315 Euro begrenzten Steuerbefreiungen für Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer aus Anlass der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes aufzuheben. Auch solche Zuwendungen sollen künftig voll als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Darüber hinaus wollen Union und SPD die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) beim Mietwohnungsneubau zurückführen und an den "tatsächlichen Wertverschleiß" anpassen. Durch die Vereinheitlichung des AfA-Satzes auf zwei Prozent werde sich das Steueraufkommen erhöhen und verstetigen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Steuerberatungskosten, die keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, sollen ebenfalls vom Veranlagungszeitraum 2006 an aufgehoben werden. Die Abgeordneten erhoffen sich von diesen Änderungen Steuermehreinnahmen von 90 Millionen Euro allein im kommenden Jahr.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_236/01
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