> Debatte > Antidiskriminierungsgesetz
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Arbeiten:
Es gibt viel zu tun! GLASKLAR „Arbeiten“ begleitet die
Abgeordneten durch die Sitzungswoche, schaut sich an, wie ein
Gesetz entsteht und hat junge Menschen getroffen, die im Bundestag
arbeiten. Und was macht eigentlich ein Bundestagspräsident und
was eine Fraktionsvorsitzende? GLASKLAR hat einfach mal
nachgefragt.
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Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
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Heinrich L. Kolb, FDP
Ich stelle zunächst mit aller Deutlichkeit fest, dass sich die FDP, wie schon bisher, auch in Zukunft gegen Intoleranz und Diskriminierung stellt. Das schließt gleiche Rechte und Chancen für alle Menschen ein, unabhängig von ihrer Rasse, ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität. Die FDP tritt daher für eine zügige Umsetzung der geltenden EU-Richtlinien in deutsches Recht ein.
Was die Bundesregierung allerdings als Gesetzentwurf vorgelegt hat, schießt nicht nur über das Ziel hinaus, sondern birgt die große Gefahr, alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Hinzu kommen eine Bevormundung der Bürger, eine ausufernde Bürokratie und die Gefahr einer Umwälzung unserer Rechtsordnung.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Unterstützung potenziell Benachteiligter durch so genannte Antidiskriminierungsverbände vor, mit der Möglichkeit, Forderungen auf Schadensersatz oder Entschädigung an diese Verbände abzutreten. Dies ist moderner Ablasshandel in Sachen Antidiskriminierung. Noch gravierender ist die vorgesehene Umkehr der Beweislast schon bei vermuteter Benachteiligung. Hier wird Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Der arbeitsrechtliche Teil des Gesetzentwurfes sieht Sanktionen vor, die bei Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz auf den Arbeitgeber zukommen, und zwar auch dann, wenn nicht er selbst, sondern einer seiner Mitarbeiter dagegen verstoßen hat. So wird das Haftungsrisiko erheblich ausgeweitet, was für kleine und mittlere Unternehmen existenzgefährdend ist. Überdies sollen die Gewerkschaften die Befugnis erhalten, auch gegen den Willen potenziell Betroffener vor Gericht zu ziehen. Dies ist eine Entmündigung der Arbeitnehmer.
Die vorgesehene Schaffung einer neuen Antidiskriminierungsstelle spricht dem geplanten Bürokratieabbau Hohn.
Antidiskriminierung lässt sich nicht per Gesetz verordnen, sondern muss als gesamtgesellschaftliches Problem gelöst werden. Dazu bedarf es einer Bewusstseinsveränderung und keiner Bevormundung.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 08. März 2005
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