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Arbeiten:
Es gibt viel zu tun! GLASKLAR „Arbeiten“ begleitet die
Abgeordneten durch die Sitzungswoche, schaut sich an, wie ein
Gesetz entsteht und hat junge Menschen getroffen, die im Bundestag
arbeiten. Und was macht eigentlich ein Bundestagspräsident und
was eine Fraktionsvorsitzende? GLASKLAR hat einfach mal
nachgefragt.
www.glasklar-bundestag.de
Politik aktiv gestalten:
Mitmischen.de ist das Jugendforum des Deutschen Bundestages im
Internet. Die Plattform bietet Chats mit Abgeordneten des
Bundestages, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und
Hintergrundberichte zu aktuellen politischen Themen.
www.mitmischen.de
Brauchen wir ein Parlament?“ Diese Ende der sechziger Jahre aufgeworfene Frage verrät auch heute noch viel über den Einfluss der französischen Nationalversammlung. Denn seit Charles de Gaulle mit der V. Republik in Frankreich die Präsidialdemokratie eingeführt hat, wurde die einstige „Herrschaft der Kammern“ durch einen „rationalisierten Parlamentarismus“ ersetzt. In Frankreich ist die Regierung auch im Parlament Herrin des Verfahrens.
Das kommt schon bei der Wortwahl zum Ausdruck. So heißen Gesetzesvorlagen von der Regierung „Gesetzesvorhaben“, während Abgeordnete aus Parlament und Senat nur einen „Gesetzesvorschlag“ einbringen können. Doch es sind vor allem zwei Verfassungsbestimmungen, die der Regierung die Möglichkeit geben, das Gesetzgebungsverfahren nach ihren Interessen zu gestalten.
So kann sie jederzeit vom Parlament verlangen, dass es „en bloc“ über eine Gesetzesvorlage abstimmt, und zwar in der Version, wie es die Regierung wünscht. In einem solchen Fall verschwinden alle Änderungsanträge, die im Parlament bis dahin diskutiert wurden, im Papierkorb. Dieses „vote bloqué“ diszipliniert vor allem die Regierungsmehrheit. Angewendet wird das Verfahren bei der Verabschiedung des Haushalts, so dass das Parlament faktisch kaum eine Möglichkeit hat, an der Zuteilung der Ausgaben etwas zu ändern.
Außerdem kann die Regierung „die Verantwortung für die Abstimmung eines Gesetzes“ übernehmen. Das Verfahren ähnelt der Vertrauensfrage, die der Kanzler im Bundestag stellen kann, allerdings mit wichtigen Unterschieden. Änderungsanträge zu einem Gesetz aus der Mitte des Parlaments werden dann hinfällig und die Debatte sofort unterbrochen. Ein Zehntel der Abgeordneten kann ein Misstrauensvotum gegen die Regierung einbringen. Tun sie es nicht, gilt das Gesetz auch ohne Abstimmung als angenommen.
Text: Matthias Rumpf
Foto: Superstock
Erschienen am 18. Oktober 2004
Daten und Fakten
Ländername: Französische
Republik
EU-Beitritt: 1958
Währung: Euro
Hauptstadt: Paris
Bevölkerung: 61,1 Millionen
Staatsform: Republik,
Zweikammerparlament
Parlament: Assemblée nationale (577
Abgeordnete), Senat (321 Sitze)
Weitere Informationen unter
www.assemblee-nationale.fr.