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Ältestenrat
Im Ältestenrat des Bundestages sitzen nicht die ältesten Parlamentarier, sondern jene, die für die Arbeitsabläufe insgesamt Verantwortung tragen. Hier werden etwa die Vorsitze der Ausschüsse, Sitzungstermine und Tagesordnung des Bundestages geregelt. Außerdem schlichtet der Ältestenrat Konflikte, etwa bei Geschäftsordnungsfragen. Der Bundestagspräsident als Vorsitzender und seine Stellvertreter gehören ihm an, die Fraktionen entsenden Mitglieder gemäß ihrer Stärke. Entscheidungen fallen fast immer im Konsens.
Sitzungsleitung
Die wichtigste Aufgabe des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter ist die Leitung der Bundestagssitzungen. Der Sitzungspräsident achtet auf die Einhaltung der Redezeiten, der Abläufe bei Wortmeldungen und er leitet Abstimmungen und Wahlen im Plenum. Bei Verstößen gegen Umgangsformen kann er nach der Geschäftsordnung im Plenum Ordnungsmaßnahmen ergreifen. So kann er etwa eine Äußerung als „unparlamentarisch“ rügen, Ordnungsrufe erteilen, bei groben Verletzungen auch Abgeordnete aus der Sitzung ausschließen, eine Sitzung unterbrechen oder gar aufheben.
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung des Bundestages ist das Regelwerk für die parlamentarische Arbeit. Sie sorgt für den Ausgleich der Interessen von großen und kleinen Fraktionen, von Opposition und Regierungslager. Hier sind die Funktion von Gremien, Rechte und Pflichten, die Abläufe von Sitzungen und vieles mehr genau vorgeschrieben. Nach Artikel 40 des Grundgesetzes sind die Abgeordneten des Bundestages aufgerufen, sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben. Sie haben also das Recht und die Aufgabe, eigenständig die Ordnung der parlamentarischen Abläufe zu regeln.
Rederecht
Rederecht im Bundestag haben nach dem Grundgesetz die Abgeordneten, die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrats. Die Redezeit der Fraktionen bemisst sich nach der so genannten „Berliner Stunde“: Derzeit haben bei einer einstündigen Debatte SPD und CDU/ CSU je 19, die FDP acht und Die Linke. sowie Bündnis 90/Die Grünen je sieben Minuten Redezeit. Fraktionslose erhalten drei Minuten. Mitglieder der Regierung und des Bundesrats dürfen nach der Verfassung jederzeit das Wort ergreifen. Üblich ist aber, dass die Redezeit von Regierungsmitgliedern den Regierungsfraktionen angerechnet wird.
Tagesordnung
Am Donnerstag einigt sich der Ältestenrat darauf, welche Gesetzesvorhaben, Anträge oder Anfragen in der nächsten Sitzungswoche „auf den Tisch“ des Plenums kommen. In die schriftliche Tagesordnung werden auch Absprachen aufgenommen, die die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen noch nach der Ältestenratssitzung treffen. Nach der Geschäftsordnung kann zwar die Regierungsmehrheit die Tagesordnung durch Mehrheitsbeschluss bestimmen. Doch dies gilt als schlechter parlamentarischer Stil und wird kaum praktiziert, kann allerdings als „Druckmittel“ in den Verhandlungen eingesetzt werden.
Abstimmung
Die Abstimmung per Handheben ist der tägliche Standard. Nur in der dritten Lesung von Gesetzen stehen die Abgeordneten als Zeichen ihrer Entscheidung auf. Das Ergebnis ermittelt der Sitzungspräsident nach Augenschein. Bei Zweifeln wird die Abstimmung mit dem so genannten „Hammelsprung“ wiederholt: Die Abgeordneten verlassen den Saal und betreten ihn durch verschiedene Türen für „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Beantragt werden kann zudem eine namentliche Abstimmung mit Stimmkarten. Zur geheimen Abstimmung mit Wahlkabine kommt es vor allem bei wichtigen Personalentscheidungen wie der Wahl der Bundeskanzlerin.