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März 03/2001
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Umweltverträglichkeit einfacher prüfen

(um) Der Anwendungsbereich der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll reduziert werden, um Belastungen vor allem für mittelständische Unternehmen zu vermeiden. Dies fordert die CDU/CSU in einem Antrag (14/5546). Danach müsse es ein Anliegen moderner Umweltpolitik sein, im Rahmen der EU-Richtlinien zur UVP sowie zur Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung (IVU) die Vorgaben zu vereinfachen und zu deregulieren. Vor allem seien über die EU-Richtlinien hinausgehende Regulierungen abzulehnen. Die massive Senkung der Schwellenwerte führe zu einer Ausdehnung der UVP-Pflichtigkeit, der dann auch ganz kleine Betriebe und Handwerker unterliegen würden. Mit Einführung nicht europarechtlich geforderter Pflichten würden Unternehmen und Anlagenbetreibern Auflagen gemacht, die wirtschaftlich und technisch unzumutbar seien. Auf die Ausweitung ordnungsrechlichter Vorgaben sei bei der Umsetzung in deutsches Recht zu verzichten und im Gesetz eine Grundpflicht zur sparsamen Energieverwendung zu streichen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103026c
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