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März 03/2001
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GROSSE MEHRHEIT IM PLENUM

Gerichtliche Zustellungen künftig auch per E-Mail ermöglichen

(re) Zustellungen im gerichtlichen Verfahren sollen nach dem Willen des Bundestages künftig auch durch Telefax oder per E-Mail möglich sein. Das Parlament billigte dazu am 16. März mit der Mehrheit aller Fraktionen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/4554) in geänderter Fassung. Der Rechtsausschuss hatte der Vorlage am 7. März zugestimmt und eine entsprechende Beschlussempfehlung ( 14/5564) erarbeitet.

Durch eine Änderung der Zivilprozessordnung soll erreicht werden, dass Anwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater oder andere Personen, bei denen "auf Grund ihres Berufes von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann", Schriftstücke auf diesem Wege erhalten. Gleiches solle für Behörden sowie für Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gelten.

Werden Dokumente elektronisch übermittelt, so sollen sie nach dem Willen der Abgeordneten mit einer elektronischen Signatur zu versehen und gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter zu schützen sein. Die Empfangsbestätigung könne ebenfalls per E-Mail versandt werden; anstelle der Unterschrift genüge dann die Angabe des Namens des Adressaten, heißt es in dem Parlamentsbeschluss weiter.

Mit großer Mehrheit billigte der Bundestag – wiederum auf Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ( 14/5561) – zudem einen weiteren Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/4987) in geänderter Fassung, mit dem das deutsche Privatrecht an die Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien angepasst werden soll. Nach dem Willen der Abgeordneten sollen Hindernisse für die elektronische Übermittlung von Willenserklärungen und den elektronischen Vertragsabschluss so weit wie möglich beseitigt werden. Durch einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen sei gleichzeitig Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Initiative sieht in der Ausschussfassung unter anderem vor, dass Bundesregierung und Landesregierungen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt bestimmen sollen, von dem an elektronisch signierte Dokumente bei den Gerichten eingereicht werden können. Dabei soll auch die für die Bearbeitung der Dokumente geeignete Form festgelegt werden. Die Zulassung der elektronischen Form könne auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt werden.

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die PDS stimmten für diesen Gesetzentwurf, ebenso die CDU/CSU. Die Union äußerte allerdings Bedenken dagegen, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dahingehend zu ändern, mit einer so genannten Textform in geeigneten Fällen die eigenhändige Unterschrift bei Erklärungen einem anderen gegenüber entbehrlich zu machen.

Aus dem gleichen Grund enthielt sich die F.D.P. Die Koalitionsfraktionen vertraten hingegen die Auffassung, nachdem die Textform bereits in einzelnen Gesetzen existiere, sei eine systematische Verankerung im BGB geboten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103054a
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