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März 03/2001
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GESETZENTWURF DER BUNDESREGIERUNG

Recht der Adoptionen regeln

(re) Die Bundesregierung möchte das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption in deutsches Recht umsetzen. Sie hat zu diesem Zweck einen Ratifikations-Gesetzentwurf ( 14/5437) vorgelegt.

Den Angaben zufolge vereinheitlicht und verbessert die Übereinkunft bei der internationalen Adoptionsvermittlung die Verfahrensabläufe. Sie führe zu mehr Rechtssicherheit mit Blick auf die Wirksamkeit und die Anerkennung ausländischer Adoptionsakte.

Mit Hilfe des Übereinkommens soll dem Kinderhandel entgegengewirkt und die Anerkennung von Adoptionen geregelt werden, die nach dessen Vorschriften zu stande gekommen sind. Laut Regierung bildet ein Kernstück des Regelwerks die Verpflichtung der Vertragsstaaten, zentrale Behörden zu bestellen, die zum Schutz der Kinder und um die Ziele der Übereinkunft zu verwirklichen zusammenarbeiteten.

Ebenfalls zustimmen soll das Parlament einem von der Regierung vorgelegten Ratifikationsgesetzentwurf ( 14/5438) zu dem Europäischen Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten vom Januar 1996. Die Übereinkunft enthält den Angaben zufolge einen Katalog von Verfahrensrechten zu Gunsten von Kindern, wie beispielsweise die, in Rechtsverfahren seine Meinung zu äußern oder einen besonderen Vertreter zu bestellen. Das innerstaatliche Recht Deutschlands erfülle die Anforderungen des Übereinkommens, ohne dass es dazu gesetzgeberischer Anpassungen bedürfte, so die Regierung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103054b
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