Recht. Der Bundesrat will die Erstzuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte ausbauen und den Katalog ermittlungsintensiver Verfahren mit erheblicher wirtschaftlicher, ökologischer oder politischer Bedeutung ausweiten. Mit einem Gesetzentwurf (15/2417) soll zur Effizienz und Beschleunigung in Fällen beigetragen werden, in denen die Begrenzung auf eine Tatsacheninstanz wünschenswert ist, heißt es.
Erfasst werden sollen Genehmigungen von Flächennutzungsplänen und genehmigungspflichtige Satzungen nach dem Baugesetzbuch; Planfeststellungsverfahren im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit sie der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen; Entscheidungen und Ansprüche nach dem Eisenbahnkreuzungsrecht; Vorhaben nach dem Bergrecht sowie Bau-Planfeststellungsverfahren, bei denen die Umweltverträglichkeit geprüft wurde. Trotz des höheren Aufwands durch den vor Oberverwaltungsgerichten geltenden Anwaltszwang könnten sich die Kosten für Bürger und Staat durch die Beschränkung auf eine Tatsacheninstanz und die damit verbundene Verfahrensbeschleunigung mindern.