Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 11 / 08.03.2004
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Jutta Witte

Vorreiterrolle für Darmstadt

Hessen: Hochschulgesetzgebung

Mit einem eigenen Gesetz will das Land Hessen der Technischen Universität (TUD) in Darmstadt weitgehende Autonomierechte einräumen. "Mit dem TUD-Gesetz setzt sich Hessen an die Spitze der Hochschulreform in der Bundesrepublik Deutschland", betont Wissenschaftsminister Udo Corts. Künftig als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert solle die TUD, basierend auf Zielvereinbarungen zwischen Ministerium und Hochschule "alle wesentlichen Fragen ihrer Entwicklung selbst entscheiden".

Zu den neuen Befugnissen der Modellhochschule gehören das Berufungsrecht, die Ausübung von Bauherreneigenschaften, eine eigene Prüfungsordnung und erweiterte Rechte zur Gründung eigener Unternehmen. Neu berufene Professoren sollen in Zukunft nicht mehr verbeamtet werden, das heißt, über ihr Salär kann frei verhandelt werden. Das neue Gesetz soll außerdem die Stellung des Hochschulrates stärken, der die Funktion eines "Aufsichtsrates" ausüben soll.

Alle organisatorischen Entscheidungen innerhalb der Hochschule - Satzung, Budgetplanung und interne Zielvereinbarungen - trifft das Präsidium. Die Richtlinienkompetenz soll beim Hochschulpräsidenten liegen, der künftig auch bei Berufungen das letzte Wort haben soll.

"Gut gerüstet" fühlt sich Johann-Dietrich Wörner für die neuen Herausforderungen. Der amtierende TUD-Präsident verweist auf das jetzt schon eigene Profil der Darmstädter Hochschule, den seit 1993 bestehenden Globalhaushalt und die bereits entwickelten Instrumentarien zur Qualitätssicherung. "Autonomie ist nicht der Start der Beliebigkeit", betont Wörner allerdings. Ziel sei vielmehr ein stärkerer Wettbewerb um "Köpfe und gute Lehr- und Forschungsergebnisse".

Chancen wie Risiken sehen die Sozialdemokraten in dem Gesetzentwurf. Das Prinzip der "demokratisch legitimierten Gruppenuniversität" müsse gewahrt werden, warnt der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Siebel. Das TUD-Gesetz, das noch vor der Sommerpause verabschiedet und zum ersten Januar 2005 in Kraft treten soll, wurde im hessischen Landtag von allen Fraktionen begrüßt.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.