Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 11 / 08.03.2004
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555 Milliarden Euro bis 2090 für Versorgung der Postbeamten

Treuhandvermögen wird aufgelöst

Haushalt. Der Bund muss für die Versorgung der ehemaligen Postbeamten und ihre Hinterbliebenen in den Jahren 2004 bis 2090 nominal 555 Milliarden Euro zahlen. Im Barwert entspricht dies 150 Milliarden Euro. Dies geht aus einem Bericht des Bundesfinanzministeriums (BMF) hervor, den der Haushaltsausschuss am 3. März zur Kenntnis genommenen hat. Demgegenüber ständen beim Bund die Aktien der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Post AG, deren Wert sich zur Zeit auf 21,3 Milliarden Euro belaufe.

Wie groß der vom Bundeshaushalt zu übernehmende Anteil der Versorgungsleistungen sein werde, hänge von der künftigen Kursentwicklung ab, heißt es weiter. Um eine vollständige Bedienung der Versorgungslasten aus dem Treuhandvermögen zu erreichen, müsse der Depotwert der Aktien dem Barwert der künftigen Versorgungslasten von 150 Milliarden Euro entsprechen. Das heißt: Der Wert der Aktien müsste im Zeitablauf durchschnittlich um 5,5 Prozent jährlich ansteigen.

Um die mögliche Deckungslücke zu schließen, kann der Bund auch die Einnahmen aus dem Treuhandvermögen bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost verwenden. Darin sind hauptsächlich die bisherigen Privatisierungserlöse des Bundes durch den Verkauf der Anteile an Post und Telekom enthalten. Diese betrugen nach einem weiteren BMF-Bericht in den Jahren 1995 bis 2003 insgesamt 40,13 Milliarden Euro. Davon wurden 24,58 Milliarden Euro an die Postunterstützungskasse abgeführt und 14,52 Milliarden Euro an den Bundeshaushalt.

Insgesamt reicht das Aktienvermögen des Bundes zusammen mit den gesetzlich vorgesehenen Beiträgen der Postaktiengesellschaft nicht aus, um die Versorgungs- und Beihilfeansprüche der ehemaligen Beamten der Deutschen Bundespost vollständig zu erfüllen, so das BMF. Deshalb müsse der Bundeshaushalt zusätzlich in Anspruch genommen werde. Im Etat 2004 sei deshalb zur Finanzierung der Postbeamtenversorgungskasse ein "erneuter Zuschuss" von 4,92 Milliarden Euro vorgesehen. Deshalb ist es aus Sicht der Regierung "nur konsequent", das Treuhandvermögen als vorrangiges Vermögen für die Bezahlung der Versorgungs- und Beihilfeleistungen an die ehemaligen Postbeamten aufzulösen und die Pensionslasten in Zukunft direkt aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu finanzieren. Das Treuhandvermögen soll deshalb im Laufe diesen Jahres aufgelöst werden.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.