Das Parlament
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Nr. 12-13 / 15.03.2004
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Suchtgefahr durch Alkopops wächst

Mixgetränke verführen Jugendliche zum Spirituosenkonsum
Finanzen/Familie. Einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch von alkoholhaltigen Mixgetränken, den so genannten Alkopops, fordern alle Fraktionen im Bundestag. Die Zunahme des Alkoholkonsums bei immer jüngeren Minderjährigen sei besorgniserregend und erfordere dringende Maßnahmen. Die Regierungskoalitionen wollen dem Problem mit einer Sondersteuer auf spirituosenhaltige Süßgetränke begegnen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (15/2587) hat der Bundestag am 11. März zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Die Union und die FDP fordern unter anderem eine bessere Kennzeichnung von Alkopops und Auklärungskampagnen für Eltern und Kinder.

Die Preise von Alkopops müssten durch eine zusätzliche steuerliche Belastung so verteuert werden, dass sie von jungen Menschen nicht mehr gekauft werden, fordern SDP und Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Gesetzentwurf. Das bestehende Abgabeverbot von Alkopops an Kinder und Jugendliche könne damit über den Preis dieser Getränke unterstützt werden. Außerdem sei es notwendig, dass diese Erzeugnisse mit einem deutlichen Hinweis auf das Abgabeverbot an Jugendliche gekennzeichnet werden. Um den Einstieg in das Rauchen zu erschweren, soll darüber hinaus die kostenlose Abgabe von Zigaretten verboten und bei Zigarettenpackungen eine Mindestgröße vorgeschrieben werden, um Kinder und Jugendliche durch einen hohen Packungspreis vom Rauchen abzuhalten. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2004 in Kraft treten.

Alkoholprävention verstärken

Eine bessere Alkoholprävention für Kinder und Jugendliche fordert auch die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/2646). Allerdings lehnt sie den Vorschlag der Koalition, eine Sondersteuer auf alkoholartige Süßgetränke zu erheben, ab. Sinnvoller sei es, auf die tatsächliche Einhaltung und strengere Anwendung der bereits geltenden Bestimmungen im Kinder- und Jugendschutz hinzuwirken. Die hierfür bestehenden Straf- und Bußgeldvorschriften sollten stärker durchgesetzt werden. Darüber hinaus empfehlen die Abgeordneten die Einführung einer deutlichen Warnhinweispflicht für die Auszeichnung aller alkoholhaltigen Mischgetränke im Jugendschutzgesetz und damit das eindeutige Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in entsprechend deutlich lesbarer Schriftgröße. Auch solle das Lebensmittelkennzeichnungsrecht entsprechend geändert werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion die Einführung einer Angabepflicht aller Inhaltsstoffe, insbesondere von Farb- und Konservierungsstoffen und von Koffein, Zucker und Kohlensäure, die die Wirkung von Alkohol verstärken. Das Verkaufspersonal solle entsprechend geschult werden. Schließlich spricht sich die Union für die Einführung von zielgerichteten Alkoholpräventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus.

In eine ähnliche Richtung geht der Antrag der FDP-Fraktion (15/2619). Die Regierung solle eine umfassende Präventionsstrategie zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor dem Missbrauch von Alkohol, insbesondere von alkoholischen Ready-To-Drink-Getränken, entwickeln und umsetzen. Dazu gehörten zusätzliche Informationskampagnen bei Gastronomie, Einzelhandel, Konsumenten und Erziehungspersonen. Eine Präventionsstrategie soll nach Meinung der Liberalen vor allem in Familien, Schulen und bei der Freizeitgestaltung greifen. Eltern komme dabei eine zentrale Verantwortung zu, so die Antragsteller. Die Schulen und die lokalen Institutionen sollten dafür sensibilisiert werden, Präventionsprogramme zu entwickeln.

Die Fraktion spricht sich auch dafür aus, die Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung "Kinder stark machen" und "Bist du stärker als Alkohol" fortzusetzen und zu intensivieren. In Zusammenarbeit mit Herstellern von Alkopops und anderen Ready-To-Drink-Getränken sowie mit Handel und Gastronomie solle die Bundesregierung detaillierte Schutzmaßnahmen durchsetzen. Die Liberalen schlagen unter anderem vor, deutlich sichtbare Hinweise auf die Abgabeverbote von Alkopops an Jugendliche unter 18 Jahren und für andere alkoholische Ready-To-Drink-Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren auf den Getränkeflaschen oder Dosen und an den Verkaufsregalen einzuführen. Ferner plädieren die Abgeordneten für eine strikte räumliche Trennung von Fruchtsäften und Alkopops und anderen alkoholhaltigen Getränken in den Einzelhandelsgeschäften. In der Gastronomie und auf Speisekarten sollten die Alkopops unter Angabe des Alkoholgehaltes aufgelistet werden.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.