Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 15-16 / 05.04.2004
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dpa

Entscheidungen im Überblick: Vaterschaft, Opferschutz, Statistik

Vieles geht in die Vermittlung

Auf seiner letzten Sitzung vor der Osterpause rief die Länderkammer noch wegen zahlreicher Gesetze den Vermittlungsausschuss an. Die wichtigsten Beschlüsse:

VATERSCHAFT: Biologische Väter erhalten mehr Rechte. Nach einem Vermittlungsverfahren stimmte die Länderkammer einer Gesetzesänderung zu. Diese war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

notwendig geworden, das die Rechte von Männern gestärkt hatte, die mit einer verheirateten Frau ein Kind gezeugt haben. Bisher galt der Ehemann der Mutter automatisch als rechtlicher Vater. Künftig kann

der leibliche Vater die Vaterschaft des rechtlichen Vaters anfechten, sofern zwischen diesem und dem Kind keine sozial-familiäre Beziehung besteht.

OPFERSCHUTZ: Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz zur Reform des Opferrechts muss sich der Vermittlungsausschuss befassen. Die geforderten Änderungen betreffen unter anderem Tonbandaufnahmen bei Zeugenaussagen oder das Anwesenheitsrecht des Verletzten trotz Ausschlusses der Öffentlichkeit. Das vom Bundestag bereits gebilligte Gesetz will die Opfer von Straftaten vor Gericht besser schützen. So soll beispielsweise verhindert werden, dass Opfer in Strafverfahren mehrfach aussagen müssen.

KATASTROPHENSCHUTZ: In Bonn wird ein neues Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe errichtet. Der Bundesrat stimmte der dem Bundesinnenministerium unterstehenden Behörde zu. Sie ist zuständig für Vorsorge zum Schutz kritischer Einrichtungen, für die Forschung im Bereich biologischer und chemischer Gefahren sowie für die Ausbildung von Katastrophenschützern.

BEHINDERTE: Für Schwerbehinderte gibt es nicht wie ursprünglich vorgesehen eine Ausbildungsquote. Der Bundesrat stimmte dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu, dass Arbeitgeber künftig mit Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretern über die angemessene Besetzung von Ausbildungsplätzen beraten sollen.

HOCHWASSERSCHUTZ: Die Länder wollen mehr Geld für den Hochwasserschutz. Nach der Flutkatastrophe 2002 sollen die Mittel für den Deichbau an den Binnengewässern erhöht werden. Der Bundesrat beschloss eine Gesetzesinitiative, wonach die dafür vorgesehenen Bundesmittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" von 60 auf 70 Prozent erhöht werden sollen.

TELEKOMMUNIKATION: Der Bundesrat will das von der Bundesregierung vorgelegte Telekommunikationsgesetz umfassend überarbeiten und rief deshalb den Vermittlungsausschuss an. Das Gesetz soll den Wettbewerb am Telekommunikations-Markt verbessern. Die Länder wollen weitere Wettbewerbserleichterungen und fordern aus Gründen der inneren Sicherheit zusätzliche Datenspeicherungen.

STATISTIK: Dem Bundesrat geht die Datenerfassung bei der Bevölkerungstatistik und EU-Arbeitskräfteerhebung zu weit. Das Mikrozensusgesetz ist jetzt ein Fall für den Vermittlungsausschuss. Diese stichprobenartige Erhebung bei ausgewählten Haushalten ergänzt und aktualisiert die nur in großen Abständen bei Volkszählungen erhobenen Daten.

JUGENDHILFE: Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen den rasanten Kostenanstieg bei der Jugendhilfe eindämmen. Ziel der vom Bundesrat angenommenen Initiative ist es, die vorhandenen Gelder zielgerichteter zum Wohle der Kinder und Jugendlichen einsetzen zu können. Eltern, deren ihre Kinder in Heimen untergebracht sind, sollen das Kindergeld an die Jugendämter weiterleiten und auch - je nach Einkommen - an den Kosten therapeutischer Maßnahmen beteiligt werden. dpa


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
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