Finanzen. Die Bundesregierung soll bei internationalen Verhandlungen über einen Verhaltenskodex für Rating-Agenturen darauf hinwirken, dass die Qualität und Integrität des Ratings-Verfahrens gewährleistet ist. Dafür hat sich der Bundestag am 1. April ausgesprochen, als er einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (15/2815) einstimmig annahm.
Der Bundestag unterstützt damit Bemühungen der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO), einen Verhaltenskodex zu entwickeln, der allgemeine Grundsätze zu Integrität, Unabhängigkeit und Transparenz für Kreditrating-Agenturen umfasst. Die Agenturen sollten schriftlich festgelegte, strenge und systematische Verfahren für ihre Ratings anwenden, die zu einer gründlichen Analyse der erhältlichen Informationen verpflichten. Ratings sollten laufend beobachtet und auf den neuesten Stand gebracht werden.
Das Parlament tritt dafür ein, dass die Entscheidungen über Ratings unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen und von anderen Interessenkonflikten getroffen werden, die sich aus der Eigentümerstruktur oder anderen Dienstleistungen der Agentur oder auch finanziellen Interessen der Angestellten ergeben können. Die Agenturen sollten interne organisatorische Regelungen haben, aufgrund derer Interessenkonflikte entweder vermieden oder entschärft und veröffentlicht werden. Ratings sollten zudem nicht durch Geschäftsbeziehungen zu einem Emittenten berührt und nicht aus Gründen beendet werden, die nicht mit der Ratingprüfung selbst zusammenhängen.
Verfahren und Aktualität der Daten müssten transparent sein, betonen die Abgeordneten weiter. Verfahrensänderungen bei der Bewertung sollten mit einer gewissen Vorlaufzeit bekannt gemacht werden. Ratings seien überdies zügig zu veröffentlichen. vom