Haushalt. Unterschiedlich bewerten Sachverständige das Haushaltsbegleitgesetz 2005 (15/3442) der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dies wurde deutlich in den schriftlichen Stellungnahmen der sieben Experten zur öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am 6. September. Mit dem Gesetz will die Koalition unter anderem die vergütungsfähige Basisölmenge je land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ab dem 1. Januar 2005 auf 10.000 Liter begrenzen und einen Selbstbehalt von 350 Euro einführen. Dies soll ab dem Haushaltsjahr 2006 Entlastungen für den Bund von 287 Millionen Euro im Jahr bringen. Zudem soll der Bundeszuschuss zur Krankenversicherung der Landwirte ab 2005 um 82 Millionen Euro jährlich reduziert werden.
Für Jörg-Volker Schrader vom Institut für Weltwirtschaft, Kiel, ist die Reduzierung der Mineralölsteuervergünstigung für die Landwirtschaft aus Gründen des Subventionsabbaus positiv zu bewerten. Die vorgeschlagene Ausgestaltung des Abbaus der Steuervergünstigung erscheine allerdings ökonomisch schwer begründbar. Zwar sei nachvollziehbar, dass in Zukunft Lohnbetriebe nur über ihre Kunden, die Landwirte, die Steuervergünstigung erhalten sollten. Ökonomisch aber kaum begründbar sei der vorgesehene Einbehalt von 350 Euro und die Höchstgrenze von 10.000 Litern im Jahr.
Besonders die Erklärung, dass größere Betriebe diesen Subventionsabbau leichter tragen könnten, führe in die Irre. Demgegenüber weist laut Schrader die vorgeschlagene Kürzung der Bundeszuschüsse zur landwirtschaftlichen Krankenkasse in die richtige Richtung. Die daraus resultierende Zusatzbelastung der aktiven Landwirte führe im Durchschnitt nicht zu einer höheren Belastung als für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Insofern handele es sich mit Sicherheit um einen Subventionsabbau.
Auch Dirck-Michael Rexrodt vom Bundesrechnungshof ist laut seiner schriftlichen Stellungnahme der Auffassung, dass sich die aktiven Landwirte an der Defizitdeckung für die Altenteiler-Leistungsausgaben im gleichen Maße beteiligen sollen, wie dies heute in der Krankenversicherung der Rentner der Fall sei. Allerdings müsste eine solche Angleichung schrittweise über mehrere Jahre erfolgen, da sie mit deutlichen Beitragssteigerungen für die aktiven Landwirte verbunden werde.
Ebenso hält Peter Mehl von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig den vorgeschlagenen Solidarbeitrag für die aktiven Landwirte für gerechtfertigt. Für die positive Bewertung sei auch die Befristung des Gesetzes und die Verankerung der Regelung im Übergangsrecht maßgeblich. Dies gebe dem Gesetzgeber genügend Spielraum, bei einer Neuordnung der Krankenversicherung auch diese Finanzierung zu überprüfen.
Bauerverband lehnt Gesetzentwurf ab
Die Vertreter des Deutschen Bauernverbandes, Udo Hämerling und Burkhard Möller, hingegen lehnen die im Haushaltbegleitgesetz 2005 vorgesehenen Maßnahmen "vehement" ab. Insgesamt würden durch die geplanten Änderungen des Mineralölsteuergesetzes den Bauernfamilien in Deutschland jährlich Zusatzkosten in Höhe von 287 Millionen Euro aufgebürdet werden. Die geplante Einführung einer unteren Selbstbehaltsumme von 350 Euro und die Deckelung des ermäßigten Steuersatzes auf eine maximale Menge von 10.000 Litern käme einem faktischen Steuersatz von rund 40 Cent pro Liter gleich. Diese entspräche einer weiteren Steuererhöhung von 56 Prozent.
"Entschieden" lehnt der Bauernverband auch die im Gesetzentwurf vorgesehene "zusätzliche Belastung" der Landwirte durch eine Kürzung der Bundesmittel der landwirtschaftlichen Krankenversicherung um 82 Millionen Euro im Jahr 2005 und steigend auf 91 Millionen Euro im Jahr 2008 ab. Dies ergäbe eine durchschnittliche rechnerische Beitragssteigerung von rund 12,5 Prozent für die landwirtschaftlichen Unternehmer im Jahr 2005.
Für den Geschäftsführer des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Harald Deisler, stellt sich die Frage nach der Verfassungskonformität des Gesetzentwurfs, da den stark steigenden Beiträgen verringerte Versorgungsansprüche der aktiven Landwirte gegenüber stünden. Das Verhältnis von Beitragseinnahmen der aktiv Versicherten zur Höhe des Solidarbeitrages werde immer ungünstiger werden, so dass 91 Millionen Euro im Jahr 2008 bereits mehr als
20 Prozent der Beiträge der aktiven Versicherten ausmachen dürften, heißt es in der Stellungnahme mik