Wirtschaft und Arbeit. Das Instrument des Vermittlungsgutscheins im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit soll zwei Jahre länger, nämlich bis Ende 2006, erprobt werden. Dazu haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des dritten Buches des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze (15/3674) vorgelegt, den der Bundestag am 9. September zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat. Da der Bundesrechnungshof festgestellt habe, dass das Vermittlungsgutscheinverfahren zu Mitnahmeeffekten und Missbrauch führe, seien inhaltliche Änderungen erforderlich, so die Fraktionen.
So solle sich eine "Fachkundigenstelle" zu Anträgen auf einen Existenzgründungszuschuss äußern müssen, um zu ermitteln, ob ein Gründungsvorhaben Erfolg verspricht. Darüber hinaus wollen die Fraktionen die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vereinfachen. Die Lohnkostenzuschüsse sollen zu Pauschalen umgestaltet werden. Auch bei der verstärkten Förderung sollen Zuschüsse, etwa für Qualifizierung und Lohnzusatzkosten, künftig pauschal ausgezahlt werden. Förderfähig solle künftig auch die Teilnahme von Arbeitnehmern kirchlicher und kirchennaher Einrichtungen an so genannten Transfermaßnahmen sein.
Ferner ist vorgesehen, den Vermögensfreibetrag für Kinder beim Arbeitslosengeld II zu erhöhen. Hilfebedürftigen minderjährigen Kindern mit Anspruch auf Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II soll ab Geburt ein Grundfreibetrag von 4.100 Euro gewährt werden. Dies bedeute, dass jedes Vermögen, sei es aus Sparvermögen oder Ausbildungsversicherungen, in dieser Höhe bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld für das Kind geschützt bleibt. vom