Wirtschaft und Arbeit. Die FDP verfolgt das Ziel, das Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus an die vergleichbaren Regelungen der Arbeitnehmer anderer Branchen anzugleichen. Dazu hat die Fraktion einen Antrag (15/3722) vorgelegt. Damit solle sichergestellt werden, dass eine sozialverträgliche Regelung erreicht wird, die eine unverhältnismäßige Privilegierung der Bergleute verhindert.
Zur Begründung heißt es, die rund 40.000 Beschäftigten des deutschen Steinkohlebergbaus in Nord-rhein-Westfalen und im Saarland blieben von den mit der Hartz-IV-Reform verbundenen Einschnitten verschont. Die Bundesregierung habe im vergangenen Jahr verbindlich zugesagt, die bis 2012 geplante Hal-bierung der Bergbau-Arbeitsplätze mit öffentlichen Mitteln zu flankieren. Damit seien die Bergleute auf Unterstützung der Arbeitsverwaltung nicht angewiesen. Ältere Arbeitnehmer, die aufgrund einer Stilllegung oder Rationalisierung im Steinkohlebergbau ihren Arbeitsplatz verlieren, könnten nach der Entlassung Anpassungsgeld erhalten. Das Geld werde Arbeitnehmern gewährt, die im Fall der Weiterbeschäftigung in längstens fünf Jahren eine Rentenzahlung oder Ausgleichsleistung der Knappschaft erhalten.
Die Höhe des Anpassungsgeldes hängt der Fraktion zufolge von der Rentenanwartschaft zum Zeitpunkt der Entlassung ab. Es werde zu zwei Dritteln vom Bund aufgebracht, den Rest trügen Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Darüber hinaus gewähre die Knappschaft Ausgleichsleistungen, die die Bergleute nur zum Teil über ihre Sozialversicherungsbeiträge finanzierten. Die Knappschaft sei deshalb auf Bundeszuschüsse angewiesen, die sich 2003 auf 7,3 Milliarden Euro belaufen hätten.
Die FDP bemängelt, dass die für alle anderen Arbeitnehmer nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II geltenden Regelungen für Bergleute völlig außer Acht gelassen würden.