Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 52-53 / 20.12.2004
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Mehr Transparenz für Pläne und Programme

Strategische Umweltprüfungen beschlossen
Umwelt. Gegen den Widerstand von CDU/CSU und FDP hat der Bundestag am 17. Dezember mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die textgleichen Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung zur Einführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) und zur Umsetzung einer EU-Richtlinie in der vom Umweltausschuss veränderten Fassung angenommen. Die dazu eingearbeiteten Änderungsanträge der Koalition ergänzen eine Reihe von Bestimmungen der Umweltverträglichkeitsprüfung und sehen eine Änderung des Bundeswaldgesetzes vor (15/3441, 15/4119, 15/4236). Das Plenum folgte bei seiner Entscheidung einer Empfehlung (15/4501) des Umweltausschusses vom 15. Dezember.

Der Bundestag setzt mit dem Strategischen Umweltprüfungsgesetz (SUPG) EU-Vorgaben zur Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme um. Nach dem Gesetz unterliegen Pläne und Programme mit vermuteten erheblichen Umweltauswirkungen künftig einer Strategischen Umweltprüfung, um nachteilige Auswirkungen bereits frühzeitig im Planungsprozess erkennen und berücksichtigen zu können. Zentraler Punkt ist nach dem Willen der Initiatoren die Erstellung eines Umweltberichts, um Auswirkungen zu erfassen und zu bewerten, Maßnahmen zur Verhinderung oder Abschwächung negativer Auswirkungen darzustellen und die Öffentlichkeit und Umweltbehörden in den Planungsprozess stärker einzubeziehen.

Die SPD hatte im Ausschuss erklärt, das Gesetz sei so konzipiert, dass die von der EU geforderten Elemente der SUP in das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) als Stammgesetz integriert werden. Damit sei es auch gelungen, ein Verfahren vorzugeben, das allen Beteiligten ermögliche, Planungsprozesse aufzuteilen und in getrennten Abschnitten alle umweltrelevanten Aspekte zu berück-sichtigen. Dies werde Verfahren unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit deutlich vereinfachen und beschleunigen. Wenn die Mitarbeiter der zuständigen Behörden dabei lernten, ihre Arbeit transparenter zu machen, führe dies zu weniger Skepsis und höherer Beteiligung der Bevölkerung.

Die CDU/CSU hatte die Bemühung der Koalition, das Gesetz durch ihren Änderungsantrag zu verbessern, positiv bewertet. Da die fristgerechte Umsetzung zum 21. Juli versäumt worden sei, gehe es nun nur darum, Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Inhaltlich halte man eine SUP-pflichtige Einordnung von Landschaftsplanungsvorhaben für unbegründet. Im Hinblick auf die viel beschworene Entbürokratisierung verzichte das Gesetzesvorhaben auf die in der Richtlinie angelegte Möglichkeit, durch entsprechende Verknüpfungen unerwünschte Mehrfachprüfungen zu vermeiden. Dem widersprachen die Bündnisgrünen unter Hinweis auf die Erfahrungen bei der Landschaftsplanung und im Hinblick auf den Bürokratievorwurf.

Die FDP hatte sowohl die Einbeziehung der Öffentlichkeit beim SUPG als auch die Verbesserungen durch den Änderungsantrag als "Schritt in die richtige Richtung" begrüßt. Allerdings kritisierten auch die Liberalen "teilweise unnötige" Bürokratiehemmnisse sowie eine ungenaue Definition bei den Rechtsbegriffen. Zudem sei die SUP-Pflichtigkeit weder bei den bereits angeführten Landschaftsplanungen noch bei Plänen zur Lärmminderung, zur Luftreinhaltung oder zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten generell als "zwingend" anzusehen.

Der Bundestag lehnte zugleich einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (15/1497) ab und folgte damit ebenfalls einer Empfehlung des Umweltausschusses (15/1955). Die Länderkammer hatte auf Änderungen bei den Umweltverträglichkeitsanforderungen der Agrarbetriebe mit Tierhaltung gedrungen, um diese Betriebe, aber auch die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden zu entlasten.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.