Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 52-53 / 20.12.2004
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Scheinverwertung verhindern

Deponie-Abfälle

Umwelt. Bei Enthaltung der CDU/CSU und der FDP hat der Bundestag am 16. Dezember eine Verordnung der Bundesregierung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage (15/4238) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (15/4488) vom Vortag. Die Verordnung regelt eine schadlose Verwertung von Abfällen auf oberirdischen Deponien und soll eine Scheinverwertung von Abfällen verhindern. Sie soll darüber hinaus dazu beitragen, die Abfallverwertung auf Deponien zu harmonisieren.

Im Ausschuss hatte die SPD die Verordnung aus ökologischer Sicht begrüßt. Dagegen stellte die Union ihre Notwendigkeit in Frage. Damit würde nur eine weitere bürokratische Hürde für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Deponiebetreiber aufgebaut. Im Ergebnis verstoße sie gegen die Interessen der Betreiber, die ihre Anlagen im Vertrauen auf verlässliche Rahmenbedingungen an die Anforderungen der Technischen Anleitung Siedlungsabfall angepasst hätten. Auch werde sie zu Wettbewerbsverzerrungen führen und Gebührensteigerungen auslösen. Die Fraktion kritisierte, dass sich die Regierung nicht auf eine umfassende Regelung zur Verwertung mineralischer Abfälle verständigt habe. Die FDP bezweifelte die Notwendigkeit der Verordnung. Die Bündnisgrünen betonten, die Verordnung verhindere, dass Deponien durch eine Umdeklarierung zu Verwertungsbetrieben nach ihrer offiziellen Schließung noch viele Jahre lang weiter betrieben werden können.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.