Interparlamentarische Union
Kurzdarstellung
Kurzdarstellung
Rechtsgrundlagen:
- Satzung der IPU
- Geschäftsordnungen (Versammlung, Rat, Exekutivausschuss, Ständige Ausschüsse, Treffen der Parlamentarierinnen, Sekretariat, Koordinierungsausschuss der Parlamentarierinnen)
- Haushaltsordnung
- Praktische Vorkehrungen zu den Rechten und Pflichten der Beobachter auf IPU-Treffen
Zielsetzung:
Erfahrungs- und Meinungsaustausch
zwischen Parlamentariern aller Länder zu politischen,
wirtschaftlichen und sozialen Fragen von internationalem Interesse,
parlamentarischer Beitrag zum Schutz der Menschenrechte und zum
besseren Verständnis der Arbeitsweise repräsentativer
Institutionen
Anzahl der
Mitglieder:
143 und sieben assoziierte
Mitglieder
Mitgliedschaft des Deutschen
Bundestages seit
seit 1951 (Wiederzulassung)
Deutscher
Beitragssatz:
7,93%
Gesamtzahl der
Delegiertensitze:
variabel (max. 8 Delegierte aus
Ländern mit weniger als 100 Mio. Einwohnern, max. 10
Delegierte aus Ländern mit 100 Mio. oder mehr
Einwohnern)
8 Mitglieder (3:2:1:1:1)
Leiter der deutschen
Delegation:
Stellvertretende Leiterin der
deutschen Delegation:
Gremien:
- Rat
- Versammlung
- Exekutivausschuss
- Treffen der Parlamentarierinnen
- 3 Ausschüsse der Versammlung
- Ad-hoc-Ausschüsse
Präsident:
Sitz:
Genf
Plenartagungen:
2 x jährlich
Tagungsort:
im Wechsel in den verschiedenen
IPU-Mitgliedsländern
- Ausschuss für Frieden und internationale Sicherheit
- Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Finanzen und Handel
- Ausschuss für Demokratie und Menschenrechte
Ausschusssitzungen:
mindestens 2 x jährlich
Tagungsort:
Ort der Plenartagung
Amtssprachen:
Englisch und Französisch
Arbeitssprachen:
Englisch, Französisch, Spanisch
und Arabisch
Quelle:
http://www.bundestag.de/internat/ipu/kurzdarstellung