Nebenjobs
"Nebenjobs" und "Nebeneinkünfte" werden oft verwechselt. Nicht jeder Nebenjob bringt Nebeneinkünfte.
Fast alle Abgeordneten haben einen oder gar mehrere "Nebenjobs": Ehrenämter in gemeinnützigen Organisationen, Aufgaben in der Bildungs- und Sozialarbeit, Mandate in Kommunalparlamenten, Beisitzerposten in Parteien und Verbänden, Vereinen und Stiftungen.
Vergessen wird oft: Abgeordnete haben bloß ein Mandat auf Zeit - sie sind immer nur auf vier Jahre gewählt. Vielfach ist es einfach notwendig, Kontakt zum Beruf zu halten und für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Parlament Vorsorge zu treffen. Verbindungen zur Berufswelt sind im übrigen auch gut für das Parlament:
1. Abgeordnete mit "Nebenjobs" bringen Farbe ins Parlament. Mit ihren außerhalb des Parlaments gewonnenen Erfahrungen und Eindrücken bereichern sie die parlamentarische Arbeit.
2. Viele meinen, wenn ein Abgeordneter Nebeneinkünfte hat,
müssen jedenfalls seine "Diäten" gekürzt werden. Das
ist jedoch nicht möglich. Die Entschädigung muss für
alle Abgeordneten gleich hoch sein. Die Verfassung schreibt das
zwingend vor. Nebeneinkünfte oder eigenes Vermögen
dürfen deshalb nicht zu Abzügen bei den "Diäten"
führen. Denn wer dies fordert, schafft zwei Klassen von
Abgeordneten.
3. Alle Nebenjobs - bezahlte oder unbezahlte - sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen, um mögliche Interessenverknüpfungen offenzulegen. Nebeneinkünfte unterliegen strengen Verhaltensregeln. Wer gegen sie verstößt, muss damit rechnen, dass diese Tatsache veröffentlicht wird. Es gibt keine andere Berufsgruppe in Deutschland, die sich ähnliche Verpflichtungen auferlegt hat.