Selbstbedienung
Das "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1975 hat die Abgeordneten ausdrücklich verpflichtet, selbst - und: "vor den Augen der Öffentlichkeit" - über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen. Diese angebliche "Selbstbedienung" hat dazu geführt, dass die Abgeordneten heute rund 950 € weniger pro Monat bekommen als die Oberbürgermeister, Richter und leitenden Beamten, die im Abgeordnetengesetz ausdrücklich als Vergleichsgruppe genannt werden.
So merkwürdig es also klingen mag: Die Abgeordneten
würden auf dieses "Vorrecht", selbst über die Höhe
der Bezahlung zu entscheiden, gerne verzichten. Sie wären
zufrieden, wenn sie in den vergangenen zwei Jahrzehnten in gleichem
Maß an der Entwicklung der Löhne und Gehälter
teilgenommen hätten, wie andere auch.
Das Verfassungsgericht hat den Abgeordneten 1975 zugleich ausdrücklich eine Entschädigung zugesprochen, die "eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist". Und genau darum geht es: um eine Entschädigung, die der Leistung, dem Arbeitseinsatz und Zeitaufwand - und vor allem: der Verantwortung der gewählten Volksvertreter - entspricht.