Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Funktion und Aufgabe >
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Kontrolle der Regierung

Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt, Gebäude
© dpa
Lupe



Zentrale Aufgabe des Bundestages

Als direkt gewählter Vertretung des Volkes kommt dem Bundestag neben seiner Funktion als Gesetzgeber eine weitere sehr wichtige Aufgabe zu: die Kontrolle der Bundesregierung.

Um diese Kontrollfunktion wahrnehmen zu können, müssen sich die Abgeordneten über die Arbeit und Vorhaben der Regierung informieren können. Dazu steht ihnen eine Reihe von Rechten und Instrumenten zur Verfügung – wie zum Beispiel Kleine und Große Anfragen oder die Aktuelle Stunde.

Der Bundestag bildet aber auch Gremien, zu deren Aufgabe die Kontrolle der Regierung gehört. Das sind zum einen die ständigen Ausschüsse, deren primäre Aufgabe die Mitwirkung bei der Gesetzgebung ist. Dazu gehören aber auch spezielle Gremien, wie beispielsweise die Untersuchungsausschüsse, die fast ausschließlich zur Kontrolle der Regierung eingesetzt werden.


Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/funktion/kontrolle/
Seitenanfang
Druckversion