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"Der Staat ist für die Menschen und nicht die Menschen für den Staat" Albert Einstein 1932

Die Bundestagsfraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen haben am 14. Dezember 2004 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes - Informationsfreiheitsgesetz - vorgelegt.

Mit dem Gesetz wird der voraussetzungslose Zugang zu amtlichen Informationen der Behörden des Bundes für jedermann geschaffen, wie er sich in den Ländern Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen bereits bewährt hat. Geheimnis- und Datenschutz werden hierbei gewährleistet.

Mit diesem Gesetz soll in Deutschland normal werden, was in den allermeisten modernen Staaten längst eine Selbstverständlichkeit ist. Der Staat schuldet seinen Bürgern selbstverständlich Auskunft zu allen Belangen, soweit der Geheimnis- oder Datenschutz nicht entgegensteht.

Der Zugang zu amtlichen Informationen und die Transparenz behördlicher Entscheidungen sind wichtige Voraussetzungen für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten. Dies gilt angesichts der wachsenden Informationsmacht des Staates heute mehr denn je. Lebendige Demokratie verlangt, dass die Bürger die Aktivitäten des Staates kritisch begleiten, sich mit ihnen auseinandersetzen und an der Entscheidungsfindung teilnehmen. Mit diesem Gesetz nehmen wir Abschied vom überkommenen Misstrauen des Staates und seiner Behörden gegenüber dem Bürger. Nicht das Amtsgeheimnis, sondern der freie Informationszugang für die Bürger soll in Zukunft die selbstverständliche Regel sein. Es ist nicht mehr einzusehen, dass die Behörden dem Bürger weiterhin Informationen auch dann vorenthalten, wenn Geheimnis- und Datenschutz dies nicht erforderlich machen.

Die durch das Gesetze entstehende Transparenz verbessert die Kontrolle staatlichen Handelns und ist auch ein Mittel zur Korruptionsbekämpfung.

Der Schutz staatlicher Geheimhaltungsinteressen z.B. zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit bleibt nach dem Gesetz selbstverständlich gewährleistet. Genauso gewährleistet ist nach dem Gesetz der Datenschutz und der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Dieses Gesetz geht Hand in Hand mit den Bemühungen der Bundesregierung im Rahmen der eGovernment-Initiative BundOnline 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen des Bundes bis Ende diesen Jahres online zur Verfügung zu stellen. Nach dem Grundsatz "die Informationen sollen laufen und nicht die Bürger" sollen wichtige Informationen für die Bürger einfach und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2005/inffrges/infofreispd
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