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Plenarprotokolle

Stenographen
Stenographen
© DBT

Jede Sitzung des Deutschen Bundestages wird wortwörtlich protokolliert und steht als Plenarprotokoll (auch Stenographischer Bericht genannt) der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Vor Veröffentlichung prüft der Redner die Niederschrift. Bei eventuellen Korrekturen darf der Sinn der Rede oder ihrer einzelnen Teile nicht geändert werden. Den ersten Protokollteil einer laufenden Sitzung finden Sie als Vorab-Veröffentlichung.

Zwischenrufe und Bemerkungen sind Bestandteil des Plenarprotokolls. Der Präsident unterzeichnet das Plenarprotokoll. Es gilt als genehmigt, wenn bis zum nächsten Sitzungstag kein Einspruch erhoben wird.

Die Protokolle stehen bereits am nächsten Werktag als reine Text-Dateien oder als pdf-Dateien zum Herunterladen bereit. Ältere Protokolle können über den Dokumentenserver PARFORS bis 1976 zurück abgerufen werden.


Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/plenprot
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