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Erste Lesung

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zwei Stunden vorgesehen, in der Abgeordnete aller Fraktionen über den Gesetzentwurf diskutieren. Nach der Debatte überweist das Plenum den Entwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss und zur Mitberatung an acht weitere Ausschüsse, deren Arbeitsbereiche ebenfalls betroffen sind.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/betreuung/betr20205
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