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Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes

Nach der Verabschiedung im Bundestag geht das Gesetz zur Ausfertigung an die Bundesregierung, damit es die  zuständigen Bundesminister und die Bundeskanzlerin unterzeichnen. Das ist die so genannte Gegenzeichnung. Danach wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Nun kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/betreuung/betr20210
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