Zweite Anhörungsrunde Föderalismusreform beendet
Bundestag und Bundesrat haben die zweite Runde der Anhörungen zur geplanten Föderalismusreform beendet. Am Freitag, dem 2. Juni 2006 standen die Themen Soziales und Kultur/Medien im Mittelpunkt der Anhörungen. Die Schwerpunkte am Vormittag waren das Kinder- und Jugendhilferecht und die Übertragung der Regelungskompetenz für das Heimrecht an die Länder. Nachmittags berieten die Sachverständigen und Abgeordneten über den Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung ins Ausland. Ferner diskutierten die Anwesenden über die Hauptstadtfunktion Berlins.
Wie läuft eine Anhörung von Sachverständigen ab?
Die Ausschüsse des Bundestages laden zu den Beratungen von Gesetzentwürfen oft Sachverständige ein, um das Gesetzesvorhaben begutachten zu lassen, sich zu informieren und spezielle Fragen stellen zu können. Wissenschaftler, Praktiker oder Menschen, die von einem geplanten Gesetz betroffen sind, geben ihre Stellungnahmen meist in öffentlichen Anhörungen ab. In anschließenden Fragerunden können die Abgeordneten nachfragen und ihr Wissen vertiefen.
Regeln zur Redezeitbegrenzung oder Anzahl der Fragen liegen im Ermessen des Ausschusses und werden von ihm festgelegt.
Bundestagsdrucksachen zum Thema
Weitere Informationen
- Föderalismusreform
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