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144/1999
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BÜRGERVOTUM: AKTEN OFFEN HALTEN (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/BOB-in) Bis zum Mai dieses Jahres sind insgesamt mehr als 1,59 Millionen Anträge auf Akteneinsicht in der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Gauck-Behörde) gestellt worden. Davon wurden im gleichen Zeitraum mehr als 1,38 Millionen Anträge erledigt, teilt der Bundesbeauftragte in seinem Vierten Tätigkeitsbericht mit, der dem Parlament jetzt als Unterrichtung ( 14/1300) vorliegt. Laut Bericht liegt der Antragseingang bei der Gauck-Behörde nach wie vor weit über den Zahlen, die 1991, bei Aufbau der Behörde, prognostiziert worden waren. Dies sei ein "eindeutiges und sehr ermutigendes Bürgervotum für die Offenhaltung der Akten" und werde zudem als Vertrauensbeweis für die Tätigkeit des Bundesbeauftragten gewertet.

Weiteren Angaben zufolge stellt die "erfreulich hohe Zahl" der Anträge die Behörde aber auch vor erhebliche, insbesondere organisatorische Probleme. Auffälligster Ausdruck dafür seien die noch immer langen Wartezeiten, welche die meisten Antragsteller bis zur Akteneinsicht in Kauf nehmen müssten. So habe eine Umfrage der Behörde ergeben, dass 21,4 Prozent der Befragten vier Jahre und 10,4 Prozent fünf Jahre auf ihre Akteneinsicht hätten warten müssen. Die Behörde sei bemüht, durch interne organisatorische Veränderungen die Situation zu entspannen. Im übrigen brächten die meisten Bürger trotz der für beide Seiten unbefriedigenden Situation viel Geduld und Verständnis auf.

Wie aus der Unterrichtung des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen weiter hervorgeht, gingen innerhalb des Berichtszeitraums (Juli 1997 bis Mai 1999) insgesamt mehr als 74.500 Ersuchen öffentlicher Stellen auf Auskunft ein. Im Vergleich zum vorhergehenden Berichtszeitraum habe sich die Zahl der monatlichen Eingänge damit um rund 35 Prozent reduziert. Da die Überprüfung im öffentlichen Dienst weitgehend abgeschlossen und die Einstellungen ohnehin nur noch in begrenztem Rahmen möglich seien, wertet der Bundesbeauftragte dies als eine zwangsläufige Entwicklung. Die in seinem letzten Bericht vorhergesagte Entwicklung, wonach ab diesem Jahr neue Eingänge nur noch in sehr geringem Umfang zu verzeichnen sein würden, sei jedoch nicht eingetroffen. Die Zahl der monatlich eingehenden Ersuchen habe sich zwar reduziert, sei aber bezogen auf den gesamten Berichtszeitraum hinweg relativ konstant geblieben.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/1999/9914402
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