AUSWäRTIGES AMT üBERPRüFT INSTRUMENT DER LAGEBERICHTE (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-aw) Bundesaußenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) hat eine gründliche Überprüfung des Instruments der Lageberichte des Auswärtigen Amtes angeordnet. Diese Prüfung - die der "Qualitätssicherung und -verbesserung” dienen soll - dauere derzeit noch an, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1581) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/1378) mit. Als ein Ergebnis dieser Überprüfung, so die Regierung weiter, sei festzuhalten, dass diese Lageberichte künftig ausschließlich in Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes erarbeitet werden sollen.
Die PDS hatte in ihrer Anfrage Widersprüche zwischen dem Inhalt eines Lageberichts des Auswärtigen Amtes zur Situation im Kosovo vom 18. November 1998 und der Begründung Fischers für die NATO-Luftangriffe auf Jugoslawien behauptet. Den Abgeordneten zufolge enthielt der entsprechende Lagebericht eine Formulierung, der zufolge "eine explizit an die albanische Volkszugehörigkeit anknüpfende politische Verfolgung” auch im Kosovo nicht festzustellen sei. Presseberichten zufolge, so die Fraktion weiter, habe noch im Januar dieses Jahres das Auswärtige Amt in einem Schreiben an ein Gericht wegen eines Asylverfahrens mitgeteilt, albanischen Volkszugehörigen drohe in Jugoslawien keine politische Verfolgung, die explizit an die Volkszugehörigkeit anknüpfen würde.
Die Regierung teilt jetzt dazu mit, der angesprochene Lagebericht habe auf der Grundlage der seinerzeit verfügbaren Erkenntnisse unter Einbeziehung der Lagebewertung internationaler Organisationen die zuversichtliche Einschätzung reflektiert, die zum Zeitpunkt der Erstellung aufgrund des Abkommens des US-Sonderbeauftragten Richard Holbrooke mit dem jugoslawischen Staatschef Slobodan Milosevic entstanden sei. Im Übrigen sei auch dieser Lagebericht regelmäßig überprüft und der veränderten Lage angepasst worden. So sei mit dem Scheitern der Verhandlungen von Rambouillet über den Konflikt in Kosovo Mitte März dieses Jahres des "für jedermann evident” gewesen, dass die in dem Lagebericht getroffenen Feststellungen nicht mehr den Realitäten entsprachen. Das Auswärtige Amt habe deshalb die Empfänger der Lageberichte am 30. April gebeten, den in Rede stehenden Bericht vom 18. November nicht mehr dortigen Entscheidungen zugrunde zu legen. Im Übrigen, so die Regierung weiter, müssten Richterinnen und Richter die Tatsachen einer individuellen Verfolgung in von ihnen zu entscheidenden Asylverfahren von Amts wegen erforschen. Die Lageberichte des Auswärtigen Amtes seien dabei eine Entscheidungshilfe unter anderen. Bei einer Veränderung der Lage im Herkunftsstaat könne jedes Gericht sich durch Nachfragen beim Auswärtigen Amt vergewissern.
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