1998 WENIGER SCHWERBEHINDERTE IM ÖFFENTLICHEN DIENST (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/KER-as) Mit einem Anteil Schwerbehinderter von 6,6 Prozent bei den Bundesministerien und den sonstigen Bundesdienststellen und ihren nachgeordneten Dienststellen ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 6 Prozent im Jahr 1998 deutlich überschritten worden.
Wie die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst, den sie in Form einer Unterrichtung ( 14/2415) vorgelegt hat, weiter darlegt, sei die Beschäftigungsquote allerdings gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozentpunkt gesunken.
Berücksichtige man hingegen die Beschäftigungsquote Schwerbehinderter bei den Bundesministerien ohne nachgeordneten Bereich, so habe die Beschäftigungsquote um 0,1 Prozentpunkt auf 7,3 Prozent im Jahr 1998 verbessert werden können. Die Anzahl der insgesamt zu zählenden Arbeitsplätze liegt der Unterrichtung zufolge bei 322.333. Die Zahl der Pflichtplätze beträgt 19.340 und die besetzen Arbeitsplätze 21.145. Durch die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquote von 6 Prozent musste der öffentliche Dienst auch 1998 keine Ausgleichsabgabe zahlen.
Die Regierung erläutert weiter, entsprechend der Entwicklung der Beschäftigungsquote Schwerbehinderter im Bund mit einem Rückgang von 0,1 Prozentpunkt habe sich der Anteil Schwerbehinderter bei den Neueinstellungen mit einem Rückgang von 3 Prozent auf 2,9 Prozent im Jahr 1998 entwickelt.
Dabei habe der Anteil schwerbehinderter Frauen bei den Neueinstellungen um 7,2 Prozentpunkte von 32,4 Prozent auf nun 39,6 Prozent erhöht werden können. In ihrer Vorlage räumt die Bundesregierung allerdings ein, zur mittel- und langfristigen Stabilisierung der Beschäftigung Schwerbehinderter und zur dauerhaften Erfüllung der Beschäftigungsquote sei es unumgänglich, einen Ausgleich zwischen Zu- und Abgängen von Schwerbehinderten und dabei einen deutlich höheren Anteil Schwerbehinderter bei den Neueinstellungen zu erreichen.
Der Anteil Schwerbehinderter von 2,9 Prozent an den Neueinstellungen genüge nicht, um die Beschäftigungsquote langfristig einzuhalten. Deshalb seien verstärkt Anstrengungen aller Ressorts zu unternehmen, um die Abgänge von Schwerbehinderten durch ausreichende Neueinstellungen zu kompensieren.
Ein weiteres Absinken der Beschäftigungsquote Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst des Bundes könne nicht hingenommen werden, betont die Regierung.
Laut Unterrichtung stellt sich die Situation bei den Bundesministerien selbst, den Bundesoberbehörden und den obersten Bundesgerichten wie folgt dar: 1998 beschäftigte das Bundespräsidialamt 11 Schwerbehinderte, was einer Quote von 7,2 Prozent entspricht.
Der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes beschäftigte 36 Behinderte (7,5 Prozent), das Innenministerium 137 (8,3 Prozent), das Justizministerium 43 (6,5 Prozent), das Finanzministerium 198 (9,7 Prozent), das Wirtschaftsministerium 144 (8 Prozent), das Landwirtschaftsministerium 74 (7,7 Prozent), das Arbeitsministerium 106 (9,8 Prozent), das Verteidigungsministerium 129 (5,2 Prozent), das Familienministerium 34 (7 Prozent), das Gesundheitsministerium 35 (6,4 Prozent), das Verkehrsministerium 79 (6,8 Prozent), das Umweltministerium 67 (7,8 Prozent), das Bauministerium 37 (6,7 Prozent), das Bildungsministerium 88 (8 Prozent), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 43 (7,6 Prozent), der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 54 (8,2 Prozent), der Deutsche Bundestag 153 (7 Prozent), der Bundesrat 12 (6 Prozent), der Bundesrechnungshof 35 (8,6 Prozent), das Bundesverfassungsgericht 7 (4,1 Prozent), der Bundesgerichtshof 19 (6,6 Prozent), das Bundesverwaltungsgericht 22 (11,8 Prozent), das Bundesarbeitsgericht 13 (10,2 Prozent), das Bundessozialgericht 24 (14,5 Prozent), der Bundesfinanzhof 12 (8,9 Prozent) und die Deutsche Bundesbank 980 (6,2 Prozent).
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