ÜBER AUSSTIEG AUS DER ATOMWIRTSCHAFT BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/KER-um) Auf den im Koalitionsvertrag festgelegten "unumkehrbaren" und "entschädigungslosen" Ausstieg aus der Kernenergie verweist die F.D.P. in einer Kleinen Anfrage ( 14/2547). Sie will damit in Erfahrung bringen, ob die Verfassungsressorts der Bundesregierung geprüft haben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein Atomausstiegsgesetz mit der Zielsetzung, die in Deutschland arbeitenden Kernkraftwerke durch gesetzliche Anordnung außer Betrieb zu nehmen, mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar sind.
Die Fraktion will auch erfahren, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rechtswirksamkeit eines "allfälligen Ausstiegsgesetzes" maßgeblich für die von der Bundesregierung beabsichtigte Konsenslösungen sind. Gesagt werden soll ferner, auf welche Weise die Bundesregierung sicherstellen wird, dass die mit der Energiewirtschaft zu treffende Vereinbarung rechtliche Bindungswirkung innerhalb der 14. Legislaturperiode und darüber hinaus entfaltet.
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