ÜBER GESCHLECHTSSPEZIFISCHES LOHNGEFÄLLE AUFKLÄREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/MAR-fa) Wie hoch das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern in der Bundesrepublik Deutschland ausfällt, will die CDU/CSU von der Bundesregierung wissen. In einer Kleinen Anfrage ( 14/2593) nimmt sie Bezug auf die Empfehlung der Europäischen Kommission zur Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten.
Ihr zufolge bestehen in Europa immer noch große geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Vergütung und der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen beträgt in der gesamten Europäischen Union nur 76 Prozent des Stundenlohnes für Männer. Die Einschätzung der Regierung hierzu interessiert die Union ebenso wie zur Auffassung der Kommission, dass in Griechenland, Deutschland (westliche Bundesländer), Großbritannien und den Niederlanden ein deutlich höheres geschlechtsspezifisches Lohngefälle herrsche als in anderen Mitgliedstaaten der EU.
Die Regierung soll unter anderem Auskunft geben, welche Maßnahmen sie zu dessen Abbau ergriffen hat oder ergreifen will. Darüber hinaus soll sie erklären, ob sie vor dem Hintergrund ihrer im Arbeitsprogramm 1999 angekündigten "Schaffung eines effektiven Gleichstellungsgesetzes mit verbindlichen Regelungen für die Privatwirtschaft" beabsichtigt, auch zur Bekämpfung des Lohngefälles zwischen den Geschlechtern eine gesetzliche Regelung zu schaffen.
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