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083/2000
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STELLENABBAU NICHT AUF UMSATZRÜCKGANG ZURÜCKZUFÜHREN (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-wi) Der Abbau der Stellen bei der Deutschen Post AG ist nach Feststellungen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post weder auf Umsatz- noch Absatzrückgänge bei der Briefpost zurückzuführen.

Die Deutsche Post AG habe seit 1995 kontinuierliche Umsatz- und Absatzsteigerungen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung ( 14/2962) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/2741).

Auch ein Zusammenhang des Stellenabbaus mit der Tätigkeit der neuen Lizenznehmer sei nicht feststellbar.

Diese hätten 1999 einen Marktanteil von gerade einem Prozent erreicht. Der Umsatz aller Lizenznehmer zusammen habe im letzten Jahr rund 200 Millionen DM betragen. Dies sei deutlich weniger als der Umsatzzuwachs der Deutschen Post AG im Jahre 1999.

Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung der PDS, dass sich die sozialen Standards vieler Beschäftigter bei Wettbewerbern der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG im Vergleich zu den bei diesen Firmen Beschäftigten erheblich verschlechtert haben.

Informationen und Beschwerden von Betroffenen über sich verschlechternde soziale Standards lägen der Regierung nicht vor.

Bisher seien keine Lizenzen wegen Nichteinhaltung sozialer Anforderungen versagt worden, heißt es in der Antwort weiter.

Auch sei weder im Telekommunikationsgesetz noch im Postgesetz zusätzlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf erkennbar.

Bei der Erteilung der Lizenz prüfe die Regulierungsbehörde, ob die Dienstleistung in einem Gebiet von mindestens 2.500 Quadratkilometern angeboten werden soll.

Sie schreite ein, wenn befürchtet werden kann, dass die Dienstleistung nicht so erbracht wird, wie es im Antragsverfahren dargestellt worden ist.

Eine darüber hinaus gehende generelle Überprüfung aller Lizenznehmer sei eingeleitet. Der Widerruf einer Lizenz komme aber nur als "ultima ratio" in Frage.

Zuvor müsse dem Lizenznehmer Gelegenheit gegeben werden, eventuelle Mängel beim Erbringen einer Dienstleistung zu beseitigen.

Die Regierung verweist darauf, dass bei einem Versagen des Marktes die Regulierungsbehörde ausreichende rechtliche Mittel habe, um Universaldienstleistungen auf diesem Gebiet sicherzustellen.

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, wird die finanzielle Belastung der Deutschen Post AG durch Pensionsverpflichtungen in den kommenden Jahren abnehmen.

Von diesem Jahr an leiste das Unternehmen Beiträge an die Unterstützungskassen in Abhängigkeit von den Bezügen seiner aktiven Beamten.

Mit dem kontinuierlichen Rückgang der Zahl der Beamten seit der Privatisierung würden sich diese Beträge weiter reduzieren, so die Regierung.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0008306
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