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108/2000
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IM BUNDESHAUS NOTIERT:

Berlin: (hib/MAR-fa) Ein genereller Ausschluss bestimmter Personengruppen von Leistungen aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" verstößt gegen das Stiftungserrichtungsgesetz, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3168) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/2982) mit.

Nach entsprechender Änderung der Vergaberichtlinien durch die Berliner Stiftung "Hilfe für die Familie", nach deren Kriterien der Leistungsgewährung die PDS gefragt hatte, sollen zukünftig Asylbewerberinnen wieder Stiftungsmittel erhalten.

Die von der Bundesstiftung zu vergebenden "ergänzenden Hilfen" an werdende Mütter in einer Notlage können, so die Regierung weiter, zu allen gesetzlichen Sozialleistungen gewährt werden.

Berlin: (hib/BOB-re) Die Bundesregierung hat eigenen Angabe zufolge noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob im Rahmen anstehender Änderungen des Urheberrechtsgesetzes auch eine sogenannte Ausstellungsvergütung eingeführt werden soll.

Wie sie in ihrer Antwort ( 14/3201) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/3032) weiter mitteilt, kann damit gerechnet werden, dass einer Brüsseler Richtlinie zum "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" entweder Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres in Kraft treten wird.

Die Regierung bereitet nach eigenen Angaben die Umsetzung dieser Richtlinie vor, so dass im Interesse der Urheber- und Leistungsschutzberechtigten die Umsetzungsfrist "möglicherweise trotz eines erheblichen Änderungsbedarfs unterschritten werden kann".

Berlin: (hib/BOB-re) Bis zum Sommer dieses Jahres will das Bundesjustizministerium entschieden haben, welche Schlussfolgerungen aus drei "umfang- und erkenntnisreichen" Gutachten zu einer umfassenden Reform des Strafverfahrensrechts zu ziehen sind.

Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/3177) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/3036) mit.

Berlin: (hib/BOB-aw) Auskunft der Bundesregierung zu einer Festnahme eines deutschen Staatsbürgers auf österreichischem Hoheitsgebiet im Jahre 1994 verlangt die PDS. Der Darstellung der Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/3180) zufolge hat der österreichische Botschafter im Januar 1995 gegen diesen Vorgang protestiert. Nunmehr, so die Fraktion weiter, verweigerten deutsche Behörden mit dem Hinweis auf "Staatenimmunität" ein Rechtshilfeersuchen des Landesgerichts Salzburgs.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0010809
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