UMWELTHAFTUNGSRECHT UND NACHHALTIGKEIT STÄRKEN (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/SAM-um) Das internationale Umwelthaftungsrecht auch in staatsfreien Räumen wie der Antarktis ausbauen und einen nationalen Nachhaltigkeitsrat zur Förderung des Agenda 21-Prozesses einberufen möchte die Bundesregierung.
Dies erklärt sie in einer Unterrichtung ( 14/3285) zum Jahresgutachten 1998 "Welt im Wandel - Strategien zur Bewältigung globaler Umweltrisiken" des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU).
Die Regierung folge damit den vom WBGU angeratenen Handlungen. Dieser sehe in weltweiten Risiken, etwa Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Großtechnologien wie Kernkraftwerken, die Zukunftsfähigkeit der menschlichen Gesellschaftssysteme gefährdet.
Dem Beirat zufolge gibt es keine einheitliche Strategie, wie Risiken vorgebeugt werden könne. Nach Angaben der Regierung schafft das Haftungsrecht wesentliche Anreize für eine verstärkte Erfassung technischer und sonstiger Umweltrisiken und bringt Strategien für eine wirksame Schadensvermeidung voran.
Den Angaben zufolge präsentiert der WBGU auch Handlungsanweisungen, wie Umweltrisiken vorgebeugt werden könne.
Darin finde sich auch die Empfehlung des Beirats, "auf Vorrat" produziertes Wissen einer breit angelegten "wert- und zweckfreien" Grundlagenforschung zur Vermeidung von Umweltschäden zu verstärken.
Diesen Hinweis habe die Regierung aufgegriffen, indem sie im Jahre 2000 über 379 Millionen DM in die Ökologie-, Umwelttechnologie, Klima- und Erdsystemforschung stecken wolle.
Anders als vom Beirat angeregt, möchte sie jedoch kein eigenständiges Gremium auf UN-Basis zum Aufbau von Frühwarnsystemen, ein sogenanntes UN Risk Assessment Panel, eingerichtet wissen.
Vorstellbar sei hingegen, die internationale Angleichung der Verfahren der Risikobewertung und Standardsetzung in ein bereits bestehendes internationales Gremium zu integrieren, etwa die jüngst eingesetzte UN-Arbeitsgruppe für die Verminderung von Naturkatastrophen.
Die Regierung betont darüber hinaus ihre Absicht, nationale Katastrophenschutzeinheiten im Sinne einer schnellen Eingreiftruppe aufzubauen und für die Bewältigung von Umweltkatastrophen zu schulen.
Aus ihrer Sicht trage zu dem vom WBGU nahegelegten Leitbild eines "risikomündigen Bürgers" die am 21. Dezember 1998 von Deutschland unterzeichnete Århus-Konvention über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten bei.
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