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163/2000
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IM BUNDESHAUS NOTIERT:

Berlin: (hib/BOB-hh) Eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 95 Millionen DM hat der Bundesfinanzminister bewilligt.

Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 14/3606) hervorgeht, soll dieser Betrag als Bundeszuschuss an den Ausgleichsfonds nach dem Lastenausgleichsgesetz fließen.

Der Bund sei gesetzlich verpflichtet, eine in diesem Fonds bestehende Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.

Berlin: (hib/RAB-ge) Nach der eidesstattlichen Versicherung eines Beamten des Gesundheitsministeriums zur Beurteilung eines im "Handbuch Medikamente" bewerteten Arzneimittels erkundigt sich die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/3628). Die Regierung soll erklären, ob ihr dies bekannt ist bzw. ob sie es genehmigt hat. Laut F.D.P. habe der Beamte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens eines pharmazeutischen Unternehmers gegen die Stiftung Warentest zu dem Arzneimittel festgestellt, "ein Wirksamkeitsnachweis ist nicht entsprechend den medizinischen Standards geführt".



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/0016305
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