ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT MIT NAMIBIA ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-ez) Welche Maßnahmen die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt zur Verstärkung der bisherigen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Namibia durchgeführt hat, will die F.D.P. in einer Kleinen Anfrage ( 14/3597) wissen.
Im Zusammenhang mit dem zehnten Unabhängigkeitstag am 21. März dieses Jahres betont die Fraktion die besondere Verantwortung Deutschlands, auch vor dem Hintergrund seiner kolonialen Vergangenheit in Namibia.
Ob die Regierung der Auffassung ist, dass Deutschland auch zehn Jahre nach der Unabhängigkeit weiterhin eine besondere Verantwortung gegenüber Namibia wahrnehmen sollte, will die Fraktion in Erfahrung bringen.
Weiter soll die Regierung erklären, warum sie das von der früheren Bundesregierung 1997 mit Namibia vereinbarte Zweijahresprogramm nicht fortgesetzt hat, und welche Umstände sie veranlasst haben, im Frühjahr 2000 die entwicklungspolitische Zusammenarbeit wieder aufzunehmen und Neuzusagen in Höhe von 31,2 Millionen DM zu vereinbaren.
Laut F.D.P. sei eine Fortschreibung der Zusammenarbeit von der Regierung zunächst unter Hinweis auf die Verwicklung Namibias in den Kongo-Konflikt und auf die Menschenrechtsproblematik im Norden des Landes abgelehnt worden.
Grundlegende Änderungen der Lage in Namibia hat es nach Ansicht der Fraktion nicht gegeben.
Die Regierung soll weiter Auskunft geben, welche Sektoren und Projekte der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit künftig insbesondere gefördert und welche Schritte zur Unterstützung der kulturpolitischen Zusammenarbeit unternommen werden sollen.
Daneben von Interesse sind die Maßnahmen der Regierung zur Förderung der Interessen der deutschsprachigen Minderheit sowie die Beurteilung der Situation des deutschen Sprachunterrichts an namibischen Schulen und der deutschen Schule in Windhuk.
Darüber hinaus geht es den Liberalen auch um die grundlegende Frage, wie die Regierung die menschenrechtliche Dimension von Zwangsrekrutierungen für den Einsatz im angolanischen Bürgerkrieg und bei Militäraktionen in den afrikanischen Nachbarländern beurteilt und in welcher Weise diese Fragen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit aufgegriffen werden.
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