Rechtsausschuss
ÄNDERUNGEN IM AKTIENRECHT GEBILLIGT
Berlin: (hib/BOB-re) Gegen die Stimmen der PDS hat der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen mit großer Mehrheit Änderungen im Aktienrecht gebilligt.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/4051) fand in geänderter Form die Zustimmung des Ausschusses.
Mit der Initiative soll unter anderem die Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Das Aktienrecht soll für neue Informationstechnologien geöffnet werden, um unter anderem die Stimmrechtsausübung und die Erteilung von Vollmachten zu erleichtern.
Mit der Rücknahme der Schriftform für die Stimmrechtsvollmacht im Aktiengesetz soll den Beteiligten zudem bei der Abstimmung künftig größerer Entscheidungsfreiraum eingeräumt werden.
Den Angaben zufolge soll ferner die Umschreibung von Aktien im Register, die heute durch elektronische Datenübermittlung unter Mitwirkung der Wertpapiersammelbank und der beteiligten Kreditinstitute erfolge, eindeutig und datenschutzrechtlich klar geregelt werden.
Neben SPD und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten auch CDU/CSU und F.D.P. den Gesetzentwurf als wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland.
Keine Mehrheit fand im Ausschuss ein Änderungsantrag der F.D.P. mit dem Ziel, Aktiengesellschaften besser vor "Berufsopponenten" zu schützen, welche die Gesellschaft "erpressen wollten".
Die Oppositionsfraktion hatte dazu vorgeschlagen, Aktiengesellschaften die Möglichkeit zu geben, vor dem zuständigen Landgericht binnen vier Wochen nach Eingang eines entsprechenden Antrages eine Entscheidung darüber zu verlangen, ob Einträge in das Handelsregister über Beschlüsse der Hauptversammlung Bedenken entgegen ständen.
Die Bundesregierung erklärte dazu, ein solches Problem lasse sich nicht "beiläufig" regeln, sondern bedürfe sorgfältiger Beratung. Es gelte sowohl Minderheitenrechte von Aktionären zu schützen, als auch den Missbrauch solcher Rechte zu unterbinden.
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