ANLIEGEN DES BUNDESRATES ZUM DATENSCHUTZ EINBEZIEHEN (UNTERRICHTUNG)
Berlin: (hib/BOB-in) Die Bundesregierung wird nach eigenen Worten bei der geplanten grundlegenden Reform des Datenschutzrechts Anregungen der Länder einbeziehen.
Dies macht sie in ihrer als Unterrichtung ( 14/4458) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates deutlich.
Die Länderkammer hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/4329) begrüßt, sich jedoch gleichzeitig dafür ausgesprochen, von Brüssel eröffnete Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung einer EG-Datenschutzrichtlinie zu nutzen.
Der Bundesrat argumentiert, den Erfordernissen der Transparenz und Normenklarheit könne insbesondere dadurch Rechnung getragen werden, dass die Unterscheidung zwischen Vorschriften für den öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich beibehalten werde.
Unter anderem, so die Länderkammer, müsse der Eigenverantwortung datenverarbeitender Stellen Vorrang gegenüber der Überwachung durch staatliche Kontrollstellen eingeräumt werden. Verwaltungsaufwendige Verfahren seien zudem nur vorzusehen, soweit diese geboten seien, um schutzwürdige Interessen betroffener Personen zu gewährleisten, so der Bundesrat weiter. Der Bundesrat plädiert zudem dafür, kleinere Unternehmen und Betriebe sowie die bei diesen bestellten betrieblichen Datenschutzbeauftragten in die Lage zu versetzen, die zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger erlassenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen vor Ort effektiv umzusetzen.
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