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033/2001
Datum: 07.02.2001
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heute im Bundestag - 07.02.2001

Verbesserung der sozialen Absicherung von älteren Künstlern angestrebt

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung/

Berlin: (hib/RAB) Die soziale Absicherung von älteren Künstlern und Publizisten soll verbessert werden. Dies hat ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwochmorgen im Arbeits- und Sozialausschuss zu dem von der Exekutive vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Künstlersozialversicherung ( 14/5066) erklärt. Insbesondere der vorgesehene Zugang der Künstler zu der Krankenversicherung der Rentner verbessere die Situation der Betroffenen, da die Künstlersozialversicherung erst seit 1983 existiere. Die F.D.P. betonte, die Zukunft dieses sozialen Absicherungssystems dauerhaft sichern zu wollen. Ziel ihres Antrags ( 14/4929) sei, einen fairen Ausgleich zwischen den Verwertern, Künstlern und der öffentlichen Beteiligung zu schaffen. Im Gegensatz zur Bundesregierung wolle man den Bundeszuschuss flexibel gestalten, so dass die Versicherung Engpässe aushalten könne. Des Weiteren komme es darauf an, den Kreis der Versicherten zu überprüfen und die Abgabepflicht auf alle Betroffenen auszuweiten.

Auch die PDS sprach sich mit Hinweis auf ihren Antrag ( 14/5086) für einen bedarfsorientierten Korridor für den Bundeszuschuss aus. Die Fraktion kritisierte, dass die Bundesregierung die Zeit für Berufsanfänger von fünf auf drei Jahre verkürzen wolle. Auch sei die anvisierte Regelung für Bezieher von Einkommen unter dem Mindestniveau unsozial, da diese erst sechs Jahre in der Künstlersozialkasse versichert sein müssten, um den Versicherungsschutz auch im Falle von Einkommenseinbußen zu behalten. Die SPD machte in der Diskussion deutlich, die Regierung wolle das System der Künstlersozialversicherung nicht vollständig reformieren, sondern die soziale Absicherung in einigen wesentlichen Punkten verbessern. Künstler mit niedrigen Einkommen sowie Frauen und Kindererzieher würden von den Neuregelungen profitieren.

Die CDU/CSU bezeichnete die Pläne der Bundesregierung als unzureichend. Vorgelegt worden sei lediglich ein technisches Reparaturgesetz. Da die Einkommen der Künstler häufig niedrig und unsicher seien, müsse über die Finanzierungsseite Klarheit geschaffen werden. Nach Ansicht der Parlamentarier muss der Bundeszuschuss in einem Bereich von 17 bis 25 Prozent flexibel gehalten werden. Außerdem solle die Regierung den Beitragssatz für Verwerter von derzeit 3,9 auf 3,3 senken. Bündnis 90/Die Grünen erklärten, der Bund könne nur einen gewissen Arbeitgeberanteil für die Künstlersozialversicherung beisteuern. Bereits der derzeitige Bundeszuschuss in Höhe von 20 Prozent sei ein großzügiges Angebot.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_033/03
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