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073/2001
Datum: 14.03.2001
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heute im Bundestag - 14.03.2001

200.000 Anabolika-Konsumenten im Freizeit- und Fitnessbereich vermutet

Sportausschuss/

Berlin: (hib/RAB) Im Freizeit- und Fitnessbereich gibt es vermutlich rund 200.000 Konsumenten von Anabolika. Dies erklärte Carsten Boos vom Universitätsklinikum am Mittwochnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Sportausschusses unter Berufung auf eine zu diesem Thema durchgeführte Studie. Nach Auffassung des Sachverständigen sind gesetzliche Regelungen auf EU-Ebene zur konsequenten Beschränkung der Anabolikaabgabe in Absprache mit der Pharmaindustrie dringend geboten. Eine breite Diskussion der Dopingproblematik im Freizeitsport müsse geführt werden, da vielen Freizeitsportlern die Nebenwirkungen von Steroiden nicht klar seien. Für die meisten Fitnesssportler sei es kein Problem, sich die Medikamente zu beschaffen. Auch Professor Friedhelm Beuker, Präsident des Deutschen Bodybuilding und Fitness-Verbandes, machte einen Mangel an Aufklärungsarbeit aus. Ärzte seien zum Teil nicht genügend über die Nebenwirkungen von Mitteln informiert, die sie verschreiben. Die gesetzlichen Regelungen seien nicht ausreichend, insbesondere der Schutz der Jugendlichen vor "gesundheitsgefährdenden Schriften" müsse geregelt werden. Der Experte sprach sich für eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft aus, die den gesamten Komplex des Missbrauchs von Pharmaka und Dopingmitteln an sich ziehen sollte.

Ein Anti-Doping-Gesetz zum Verbot des Besitzes von Dopingsubstanzen forderte Professor Wilhelm Schänzer, Leiter des Instituts für Biochemie der Deutschen Sporthochschule in Köln: Die psychologischen und psychiatrischen Effekte von Anabolika seien bisher nicht ausreichend untersucht worden. Daher sollten weitergehende Studien zum Missbrauch von Anabolika vorgenommen werden. In den Augen des Vorsitzenden der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Sport-Bundes, Professor Ulrich Haas, muss von einem leistungssteigernden Medikamentenmissbrauch

im Freizeitsportbereich ausgegangen werden, der durch das geltende Recht nur bedingt erfasst werde und durch den Gesetzgeber ergänzt werden müsse. Da die Übergange zwischen dem organisierten Sport und dem kommerziellen Fitnessbereich fließend seien, solle ein Anti-Doping-Gesetz her, dass die bestehenden Regelungen zusammenfasst und zum anderen ergänzende Bestimmungen enthält. In diesem Zusammenhang sollten klare Voraussetzungen für die Sportförderung geschaffen und eine Verbotsliste festgelegt werden. Außerdem riet der Sachverständige, die Sportlerpflichten zu verschärfen und die Pflichten der Industrie und Hersteller genauer zu definieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_073/03
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