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074/2001
Datum: 15.03.2001
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heute im Bundestag - 15.03.2001

Bundesrechnungshof: Bund soll Zinsen von Berlin für Bau der U 5 fordern

Haushaltsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Der Bund sollte nach Auffassung des Bundesrechnungshofes (BRH) vom Land Berlin eine Verzinsung der vorzeitig eingesetzten Bundesmittel für den Bau der U-Bahn-Linie U 5 verlangen, falls das Land Berlin an seiner Absicht festhalten sollte, die U 5 erst später in Betrieb zu nehmen. Dies fordert der BRH in einem Bericht zum Weiterbau der U 5 vom Pariser Platz bis zum Alexanderplatz in Berlin, über den der Haushaltsausschuss am 15. März beraten hat. Der Ausschuss will seine Beratungen fortsetzen, wenn eine Stellungnahme des Landes dazu vorliegt.

"Nur wenn das Land unverzüglich mit dem Weiterbau der U 5 begänne und die Planungs- und Bauzeit so straffte, dass sie gleichzeitig mit der Inbetriebnahme des Lehrter Bahnhofs verkehrswirksam würde, könnte der Bund von Ansprüchen an das Land absehen", heißt es in dem BRH-Bericht weiter. Gemäß dem Hauptstadtvertrag gewährt laut BRH der Bund dem Land für den Bau der U 5 vom Lehrter Bahnhof bis zum Alexanderplatz eine feste finanzielle Zuwendung von 295 Millionen DM. Darüber hinaus fördere der Bund das Projekt nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG); somit werde der Bund etwa 80 Prozent der Gesamtkosten von rund 1,3 Milliarden DM tragen. Damit sei laut Hauptstadtvertrag die Finanzierung der Maßnahme sichergestellt. Vereinbart sei gewesen, das Projekt spätestens bis zum Jahre 2002 abzuschließen. Zwischen Lehrter Bahnhof und Brandenburger Tor sei die U 5 im Rohbau weitgehend fertiggestellt. Für diesen Abschnitt seien bisher rund 303 Millionen DM ausgegeben worden, davon an Bundesmitteln rund 136 Millionen DM nach dem Hauptstadtvertrag und rund 113 Millionen DM nach GVFG.

Der Weiterbau der U 5 bis zum Alexanderplatz hat sich laut BRH auf Grund verschiedener Diskussionen und Beschlusslagen im Land erheblich verzögert. Derzeit liege lediglich eine Absichtserklärung des Landes vor, mit dem Weiterbau im Herbst 2002 beginnen zu wollen. Einen verbindlichen Inbetriebnahmetermin habe das Land indes noch nicht festgelegt. Allerdings gebe es Überlegungen, diesen Termin auf das Jahr 2010 oder später zu verschieben. Sollte das Land an

dieser Absicht festhalten, entstünde dem Bund ein erheblicher finanzieller Schaden durch vermeidbare Zinsaufwendungen wegen wesentlich verfrühtem Investitionsmitteleinsatz, heißt es in dem Bericht.

Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass laut Pressemitteilungen der Berliner Senat einen Tag zuvor beschlossen habe, die U 5 weiter zu bauen. Sprecher von F.D.P. und Bündnis 90/Die Grünen waren der Ansicht, dass die Linie nicht gebraucht werde. Hier sei die falsche Priorität im Hauptstadtvertrag gesetzt worden. Wichtiger sei der Ausbau einer S-Bahnlinie von Nord nach Süd. Demgegenüber wies die Regierung darauf hin, dass die U 5 ein Bestandteil des Hauptstadtvertrages sei. Für die CDU/CSU-Fraktion muss sicher gestellt werden, dass eine Partei den Vertrag nicht einseitig verändert, so ein Sprecher.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_074/02
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