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102/2001
Datum: 05.04.2001
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heute im Bundestag - 05.04.2001

"Tourismusbranche von der Maul- und Klauenseuche betroffen"

Ausschuss für Tourismus/

Berlin: (hib/VOM) Unterschiedliche Auffassungen über die Auswirkungen der Maul- und Klauenseuche (MKS) auf die Tourismuswirtschaft sind am Mittwochnachmittag im Tourismusausschuss deutlich geworden. Während die Bundesregierung darauf hinwies, dass bis zur Stunde noch kein MKS-Fall in Deutschland bekannt geworden und die Tourismuswirtschaft daher zwar gefährdet, aber noch nicht betroffen sei, sprachen Abgeordnete durchaus von "Einbrüchen". Die SPD-Fraktion sah die Landwirte nicht nur als Tierhalter, sondern auch als Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof betroffen. Während die BSE-Krise sich weniger auf den Tourismus ausgewirkt habe, sei dies bei der MKS sehr deutlich der Fall. Die Abgeordneten rückten besonders das Schicksal von Zoos einschließlich kleiner Streichelzoos und von Schaustellern mit Tieren in den Blickpunkt. Bündnis 90/Die Grünen berichteten über einen Vorstoß von Verbraucherschutzministerin Renate Künast, in diesen Fällen Ausnahmeregelungen vom Impfverbot zuzulassen. Union und F.D.P. hoben besonders die Probleme der Schausteller hervor, die auf die Sommersaison angewiesen seien. Die F.D.P. hielt die Einschätzung der Bundesregierung, der Tourismus sei noch nicht betroffen, für zu optimistisch. Auf dem Land würden zum Teil schon Buchungen storniert. In Zoos müssten Impfungen möglich sein, so die Liberalen.

Die Bundesregierung erinnerte daran, dass Impfungen gegen MKS unter dem Vorbehalt der EU stünden, der auch für Zootiere gelte. Danach dürfe kein EU-Mitgliedsland vorbeugend impfen. Für wertvolle Tiergruppen wie seltene Arten oder Labortiere in der Forschung könne es Ausnahmen von der Verpflichtung geben, alle Klauentiere mit MKS zu töten. Tiere in Streichelzoos würden dazu allerdings nicht zählen. Auch für Schausteller, die mit Tieren umherziehen, würden Impfungen nicht akzeptiert. Bei Impfungen bestehe die Gefahr, dass sich die Tiere infizieren, dies aber nicht nachgewiesen werden könne. Im Schaustellergewerbe bestünde die Gefahr, dass geimpfte, aber dennoch das Virus beherbergende Klauentiere mit ihnen durch die Lande ziehen. Die Bundesregierung versprach zu prüfen, was für Schausteller und Zoos getan werden könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_102/01
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