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104/2001
Datum: 05.04.2001
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heute im Bundestag - 05.04.2001

Wettbewerbsrecht in der EU auf hohem Niveau angleichen

/Wirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll sich bei der Europäischen Kommission und den europäischen Partnerländern dafür einsetzen, dass das europäische Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht auf hohem Schutzniveau harmonisiert wird. Dies verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag zur Innovation und zum fairen Wettbewerb im Handel nach der Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung ( 14/5751). Vor allem durch die E-Commerce-Richtlinie der EU und das dort verankerte Herkunftslandprinzip drohe deutschen Unternehmen durch die nicht mehr zeitgemäßen und in der Praxis schon heute zunehmend unterlaufenen Vorschriften des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung eine "Inländerdiskriminierung", heißt es in dem Antrag. Der ausländischen Konkurrenz stünden innovative Marketinginstrumente zur Verfügung, die deutschen Händlern versagt blieben. Durch eine europataugliche Reform des Gesetzes gegen unterlauteren Wettbewerb und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen solle die Regierung sicherstellen, dass die mittelstands- und verbraucherschützenden Funktionen dieser Gesetze und der Rechtsprechung gewahrt bleiben. Zu berücksichtigen sei dabei vor allem eine mögliche "Verdrängungswirkung" von Kundenbindungssystemen zu Lasten des mittelständischen Facheinzelhandels und des Handwerks. Darüber hinaus solle die Regierung prüfen, ob dem mittelständischen Einzelhandel eine Übergangsfrist von einem Jahr zugestanden werden kann, um eigene moderne Marketing-, Vertriebs- und Kundenbindungssysteme zu entwickeln und die Marketingkooperation auszubauen.

Auch künftig müssen nach Auffassung der Fraktion irreführende Preisgestaltung verhindert und verhandlungsschwächere Kunden vor Übervorteilung geschützt werden. Es sei nicht im Sinne einer modernen Verbraucherschutzpolitik, wenn unerfahrene und verhandlungsschwächere Kunden durch eine irreführende Werbung mit Zugaben und Rabatten zu nachteiligen Vertragsabschlüssen verleitet würden. Eine Entwicklung, die ausgezeichneten Preise anzuheben, um damit Spielraum für Rabatte an verhandlungsstarke Kunden zu gewinnen, sei nicht wünschenswert, betonen die Abgeordneten.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_104/02
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