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223/2001
Datum: 21.08.2001
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heute im Bundestag - 21.08.2001

25 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt 2002 für die GEBB eingeplant

/Verteidigung/Antworten

Berlin: (hib/BOB) Für die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (GEBB) sind im Haushaltsjahr 2002 nach Regierungsangaben 25 Millionen DM an Zahlungsverpflichtungen des Bundes eingeplant. Die Gesellschaft habe im laufenden Haushaltsjahr bislang rund 8,08 Millionen DM im Zusammenhang mit Kosten für Personal, Beratungsleistungen, Reisen und sonstigen Sachaufgaben erhalten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6799) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/6664). Die Finanzplanung der GEBB sehe für dieses Jahr für das Beratungsgeschäft einen Personalaufwand in Höhe von etwa 12,16 Millionen DM vor, heißt es darin weiter. Von den Liberalen nach den finanziellen Mitteln gefragt, welche die GEBB in diesem und im nächsten Jahr dem Bundeshaushalt zur Entlastung des Etats zur Verfügung stellen könne, erklärt die Regierung, zur Zeit würden die Geschäftspläne der von der GEBB zu gründenden Gesellschaften abgestimmt. Erst anschließend könnten insbesondere zu den Beteiligungserlösen nähere Angaben gemacht werden.

Wie es in einer weiteren Antwort der Regierung ( 14/6803) auf eine Kleine Anfrage der Freien Demokraten ( 14/6404) heißt, teilt die Regierung die Auffassung der Liberalen nicht, das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) lehne eine Prüfungsvereinbarung mit dem Bundesrechnungshof in Sachen GEBB ab. Das BMVg habe vielmehr die Auffassung vertreten, das bereits durch den Rechnungshof ausgeübte Prüfungsrecht sei "zurzeit angemessen und zugleich der konkreten Situation entsprechend". Mit Blick auf diese bereits laufende Prüfung sei der GEBB nach einer Vorschrift der Bundeshaushaltsordnung im derzeitigen Stadium zunächst Gelegenheit zu geben, "im Rahmen des Gesellschaftsvertrages konkrete Betätigungsmöglichkeiten zu entwickeln, ein entsprechende zielgerichtetes praktikables Vorgehen mit dem BMVg als Auftraggeber vorzustellen und dieses mit ihm abzustimmen". Dieser Auffassung, so die Regierung weiter, hätten sich der Haushaltausschuss des Bundestages, der Bundesrechnungshof und das Bundesfinanzministerium angeschlossen. Der Rechnungshof beabsichtige, nach einer der GEBB eingeräumten Anlaufphase nach dem 1. Juli 2002 mit den Prüfungen zu beginnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_223/08
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