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309/2001
Datum: 21.11.2001
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heute im Bundestag - 21.11.2001

Individual- und Gruppenbeschwerden im internationalen Bereich ermöglichen

/Menschenrechte/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Nach dem Willen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte um ein Zusatzprotokoll ergänzt wird, welches die Möglichkeit von Individual- und Gruppenbeschwerden eröffnet. Die nächste Tagung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in Genf biete dazu Gelegenheit, so die Koalitionsfraktionen in einem Antrag ( 14/7483). Sozialdemokraten und Bündnisgrüne erläutern, über den Entwurf eines solches Zusatzprotokolls hätten sich die Staaten bislang nicht verständigen können. Eine Einigung im positiven Sinne sei aber wichtig, da damit die Bedeutung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gestärkt würde und diese mit den bürgerlichen und politischen Rechten gleichgesetzt würden. Zudem gäbe es mehr Rechtssicherheit für den Einzelnen.

SPD und Bündnis 90/Grüne plädieren in ihrer Initiative zudem dafür, die Bundesregierung solle Nichtregierungsorganisationen frühzeitig und regelmäßig in die Vorbereitung ihres nächsten Staatenberichtes für den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte einbeziehen. Der genannte Ausschuss müsse zudem angemessen ausgestattet werden, um seinen Aufgaben gerecht werden zu können. Die Regierung habe ferner dafür einzutreten, dass die EU-Grundreche-Charta so rasch wie möglich in die europäischen Verträge aufgenommen wird. Zugleich sei auf ein Beschwerdeverfahren in diesem Zusammenhang hinzuwirken. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte müssten nach Ansicht der Koalition außerdem systematisch und gleichgewichtig in die Zielkriterien der Entwicklungszusammenarbeit einbezogen werden. Die Koalitionsfraktionen fordern ferner, die Regierung solle sich dafür einsetzen, dass die internationalen Finanzinstitutionen eng mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen zusammenarbeiten. Sie sollten zudem in ihren Analysen und Maßnahmen stets auch menschenrechtliche Aspekte berücksichtigen. Die Bundesregierung habe zudem in Wirtschaft und Verbänden darauf hinzuwirken, dass die von Deutschland aus im Ausland tätigen Firmen und transnationalen Unternehmen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beachteten.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_309/02
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